Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
RIED. Was ist, wenn durch einen Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Demenz meine Entscheidungsfähigkeit beendet wird? Hier gibt es die Möglichkeit der Patientenverfügung, durch die bereits im Voraus der eigene Wille festgelegt werden kann für eine Zeit, in der man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Das Mobile Hospiz hat zu dem wichtigen Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" eine Veranstaltung organisiert, die am Montag, 22. September, um 19.30 Uhr im Pflegeheim Ried stattfindet. Die Vorträge von Oswald Plaimer, Arzt für Allgemeinmedizin, und Gregor Heitzinger, öffentlicher Notar, erörtern die Unterschiede und nehmen die Angst vor der Abfassung einer derartigen Verfügung.
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