"Eisstockteich" und Hütte erregen die Gemüter

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Eisstockteich und Hütte wurden laut Umweltanwaltschaft ohne Bewilligung errichtet.

ST. MARTIN (hed). Die Ausgangssituation: Nach der Anzeige einer Privatperson stellte die Umweltanwaltschaft fest: Auf einem Grundstück von Otto Plappart wurde ohne Bewilligungen eine Eisstockanlage in einem schutzwürdigen Lebensraum errichtet. Dabei wurde der Bach umgelegt, eine Stützmauer und eine Überfahrt über den Bach errichtet und die Feuerwehr Plöcking hat eine 50 Quadratmeter große Freizeithütte aufgestellt. "Wäre der Rechtsweg eingehalten worden und vor Baubeginn die Naturschutzbewilligung beantragt worden, wäre diese nie erteilt worden,“ sagt Thomas Waidhofer von der Umweltanwaltschaft. Da bei diesen Maßnahmen auch öffentliches Gut berührt wurde, ist auch die Gemeinde St. Martin beteiligt.
Am Faschingsdienstag erörterten Experten vor Ort, wie eine nachträgliche Bewilligung der Anlage erreicht werden könnte. Notwendig wäre laut Umweltanwalt die Absenkung des Wasserstandes auf maximal 40 Zentimeter. „So könne sich innerhalb absehbarer Zeit ein relativ naturnahes Biotop einstellen“, erklärt Waidhofer. Weitere Schritte: Teilweise Abtragung und Wiederbepflanzung der Steinschlichtung, Neuanlage des Baches und einiges mehr.
Bürgermeister Wolfgang Schirz und Grundbesitzer Otto Plappart bestätigten der BezirksRundschau unisono: „Wir sind bemüht, gemeinsam mit den Betreibern ein den Vorgaben entsprechendes Projekt bei den zuständigen Behörden einzureichen, sodass alle Auflagen erfüllt werden." Laut Bürgermeister Schirz habe es im Sommer des Vorjahres sehr wohl ein Gespräch mit der zuständigen Raumplanungsbehörde zu der "temporären Eisfläche“ gegeben. Diese sei aber laut Schirz von den Betreibern etwas großzügiger angelegt worden. Ein Knackpunkt scheint die Hütte zu sein. Waidhofer: „Eine nachträgliche Bewilligung der Hütte ist nicht möglich." Zu dieser Forderung wollte Bürgermeis- ter Schirz vorerst keine Stellungnahme abgeben.

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