152 Euro
Heizen soll kein Luxus sein: Zuschuss kann beantragt werden

Gerade Familien mit geringerem Einkommen müssen einen großen Teil ihres Monatsbudgets für die Heizkosten aufwenden. | Foto: W-FOTO/Fotolia
  • Gerade Familien mit geringerem Einkommen müssen einen großen Teil ihres Monatsbudgets für die Heizkosten aufwenden.
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In Oberösterreich gibt es für die Heizperiode 2020/21 wieder einen Zuschuss für Menschen, denen es finanziell derzeit nicht so gut geht.

BEZIRK. Ab dem 11. Jänner kann wieder der Heizkostenzuschuss des Landes beantragt werden. Dieser beträgt für den Winter 2020/2021 einmalig 152 Euro. Ansuchen können alle Oberösterreicher, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2020 nicht überschreitet. Erstmals sind heuer auch Bezieher von Sozialhilfe anspruchsberechtigt. In der vergangenen Heizperiode 2019/20 bezogen 549 Haushalte in Rohrbach den Zuschuss.

Großer Teil des Einkommens

„Gerade finanziell schlechter gestellte Personen müssen einen überdurchschnittlich großen Anteil ihres Einkommens für das Heizen aufwenden. Hier ist die Gemeinschaft gefragt, einkommensschwachen Menschen solidarisch unter die Arme zu greifen. Allein im vergangenen Jahr konnten durch den Zuschuss wieder viele Familien unterstützt werden“, so Bezirksparteivorsitzender Bundesrat Dominik Reisinger und Birgit Gerstorfer, die als Sozial-Landesrätin den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht hat. In Summe sind dafür heuer 2,8 Millionen Euro im Sozial-Budget des Landes vorgesehen. Im vergangenen Jahr konnte 14.931 Personen mit dem Heizkostenzuschuss geholfen werden.

Wer ist anspruchsberechtigt und wo kann man ansuchen

Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2020/21 betragen für Alleinstehende 950 Euro und für Ehepaare sowie Lebensgemeinschaften 1.500 Euro. Pro Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 11. Jänner 2021 bis zum 23. April 2021. Anträge können in den Gemeindeämtern gestellt werden. Ein Antragsformular wird ab dem Beginn der Antragsfrist auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download bereitstehen.

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