Klinikum Rohrbach
Testpflicht auch bei geplanten Terminen in Spitalsambulanzen

Seit 12. April gilt in den Spitalsambulanzen aller oberösterreichischen Spitäler bei geplanten Ambulanz-Terminen eine Testpflicht für die Patienten. | Foto: Foto: Drecun/panthermedia
  • Seit 12. April gilt in den Spitalsambulanzen aller oberösterreichischen Spitäler bei geplanten Ambulanz-Terminen eine Testpflicht für die Patienten.
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Das Rohrbacher Klinikum macht erneut aufmerksam: Seit 12. April gilt in den Spitalsambulanzen aller oberösterreichischen Spitäler bei geplanten Ambulanz-Terminen eine Testpflicht für die Patienten.

ROHRBACH-BERG. Besucher von stationären Patienten mussten schon länger einen negativen Corona-Test vorweisen. Seit Montag, 12. April, gilt das auch für ambulante Patienten mit einem geplanten Termin. Analog zu beispielsweise körpernahen Dienstleistungen müssen diese Patienten den Nachweis eines negativen Antigentests mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden. Diese Testpflicht gilt ebenso für Begleitpersonen, sofern der Patient Unterstützung benötigt.

Ausgenommen von der Testpflicht sind klarerweise Akut-Patienten und Notfälle sowie Kinder unter sechs Jahren. Bei stationären PatientInnen wird die Testung im Spital durchgeführt.

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