OÖVP-Arbeitnehmerbund
Volle Anrechnung der Karenzzeit verringert Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen
RORHBACH-BERG. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund des Bezirks Rohrbach zeigt sich mit dem Beschluss des Nationalrates zufrieden. Im Juli wurde die familienpolitische Maßnahme festgelegt, dass Karenzzeiten in Zukunft für alle arbeitszeitabgängigen Ansprüche voll angerechnet werden. „Niemand soll einen Nachteil haben, wenn er das Recht auf Karenz in Anspruch nimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet“, so ÖAAB- Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger. „Durch diese Maßnahme soll die Einkommensschere zwischen Mann und Frau weiter geschlossen werden. Die Elternkarenzzeiten waren einer der Hauptgründe für den für Frauen negativen Einkommensunterschied.“
„In manchen Kollektivverträgen wurden die Karenzzeiten dank der Sozialpartner schon bisher besser angerechnet. Auf Initiative von ÖVP-Klubobmann August Wöginger konnte im Nationalrat einstimmig ein Gesetz verabschiedet werden, durch das die Karenzzeiten-Anrechnung jetzt alle Arbeitnehmer erfasst“, ergänzt Nationalratskandidat und Bürgermeister Andreas Lindorfer. Seit 1. August 2019 werden Karenzzeiten wie Arbeitszeiten bewertet und dadurch für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten, berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, als auch für Gehaltsvorrückungen und „Abfertigung alt“. Das bedeutet, dass anstatt der bisher maximal zehn Monate der ersten Karenz nun die gesamte Karenzzeit (auch bei Männern) angerechnet wird. Die volle Anrechnung erfolgt jedoch nicht rückwirkend, sondern gilt nur für künftige Karenzzeiten seit 1. August 2019.
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