Zweiter Lockdown
Landwirtschaftskammer Rohrbach bleibt geöffnet

Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der LK OÖ, und Kammerdirektor Karl Dietachmair. | Foto: LK OÖ
  • Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der LK OÖ, und Kammerdirektor Karl Dietachmair.
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Trotz Lockdown bleibt die Dienststelle der Landwirtschaftskammer in Rohrbach geöffnet. Bei kürzeren Auskünften oder Beratungsfragen wird jedoch geraten, sich per Telefon oder Mail zu melden. Für persönliche Beratungen ist eine Voranmeldung nötig.

BEZIRK ROHRBACH. Die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ermöglicht der Landwirtschaftskammer das Offenhalten der Dienststellen. Bauern können sich damit auch in den nächsten Wochen wie gewohnt an die Dienststellen der Landwirtschaftskammer wenden. Beratungs- und Serviceleistungen können aber nur gegen Voranmeldung durchgeführt werden, da sich ein Teil der Mitarbeiter aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung im Homeoffice befindet. Insbesondere bei kürzeren Auskünften und Beratungsanfragen werden die Kammermitglieder gebeten, auf Auskünfte am Telefon bzw. per Mail zurückzugreifen oder auch die Möglichkeiten einer Beratung per Videokonferenz in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf stehen die Dienststellen der Landwirtschaftskammer auch weiterhin für Beratungen im Büro zur Verfügung. Dafür wurden entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen, sodass den Kunden auch bei persönlichen Beratungen eine entsprechende Sicherheit geboten wird.

Hoher Beratungsbedarf

Die Durchführung des Herbstantrages sowie der noch offenen Fälle bei der Agrarstrukturerhebung ist weiterhin auch in den LK-Dienststellen möglich. Gleichzeitig werden die Serviceleistungen im Onlinebereich weiter konsequent ausgebaut. Nach der Erledigung der Herbstarbeiten auf  den bäuerlichen Betrieben startet gerade jetzt die intensive bäuerliche Bildungs- und Beratungssaison. „Aufgrund der angekündigten Wiedereröffnung der agrarischen Investitionsförderung ab Anfang Jänner und der bis Ende Februar befristeten Antragstellung für die AWS-Investitionsprämie ist aufgrund von Nachhol- und Vorzieheffekten in nächster Zeit mit vielen agrarischen Investitionsprojekten und einem damit einhergehenden hohen Beratungsbedarf zu rechnen. Es liegt zudem im öffentlichen Interesse, dass in dieser wirtschaftlichen Krisensituation gerade auch in der Landwirtschaft rasch entsprechende Investitionsprojekte umgesetzt werden. Dazu wurden die Unterstützungspakete von Bund und Land OÖ geschnürt und als Landwirtschaftskammer haben wir gerade in dieser Situation den Auftrag, die Planung von Projekten auf den Betrieben bestmöglich zu begleiten", sagt Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der LK OÖ. Die aktuelle Situation hat auch einen deutlich steigenden Bedarf an rechtlichen Beratungen zur Folge, der ebenfalls gezielt abgedeckt werden soll. "Unser Anspruch ist es, die bäuerlichen Betriebe gerade in dieser sehr herausfordernden Situation konsequent und bestmöglich zu unterstützen,“ betonen Kammerdirektor Karl Dietachmair und Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

Sicherheitsmaßnahmen bei Beratungen

Bereits fixierte bzw. anstehende Beratungstermine in den LK-Dienststellen bleiben aufrecht. Auf Wunsch der Kunden können vereinbarte Beratungen im Büro auch als Telefonberatungen oder Beratungen per Videokonferenz durchgeführt werden. Beratungen und die Erbringung von Serviceleistungen im Büro erfordern zwingend eine vorangehende Terminvereinbarung, um Wartezeiten und damit das Zusammentreffen mit anderen Personen nach Möglichkeit auszuschließen. Beim Betreten der Dienststellen und auch bei den Beratungsgesprächen selbst ist zwingend ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erreichbar ist das Landwirtschaftskammer-Kundenservice unter 050 6902-1000, auch die Servicenummern Recht (DW 1200), INVEKOS (DW 1600) und Tierkennzeichnung (DW 1700) stehen weiterhin im vollen Umfang zur Verfügung.

Landwirtschaft ist systemrelevante Infrastruktur

Bäuerliche Betriebe und alle Lebensmittelproduzenten sowie bäuerliche Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden, Bauernmärkte und der Ab-Hof-Verkauf sind als systemrelevante Versorgungseinrichtungen definiert und von den behördlich angeordneten Schließungen ausgenommen. Alle geltenden und notwendigen Vorsorgemaßnahmen müssen in diesen Bereichen eingehalten werden. Aufgrund der dort im Regelfall geringeren Kundenzahlen ist gerade bei diesen Angebotsformen ein sehr sicherer Einkauf möglich. Für den Agrarhandel, Tierversteigerungen, den Gartenbau sowie den Handel mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln gelten die behördlich angeordneten Schließungen ebenfalls nicht, sodass insbesondere auch Lagerhäuser und private Landesproduktenhändler weiterhin offen halten können. Zudem ist sichergestellt, dass die Bäuerinnen und Bauern möglichst uneingeschränkt ihrer Tätigkeit bei der Versorgung von Tieren und bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen nachgehen können. Auch die Jagd erfüllt mit der Tierseuchenprävention und der Wildschadensvermeidung einen systemrelevanten Auftrag und kann ebenfalls weiter ausgeübt werden. „Wir Bäuerinnen und Bauern arbeiten derzeit mit aller Kraft daran, auch in der aktuellen
Krisensituation unseren Versorgungsauftrag mit Lebensmitteln konsequent zu erfüllen. Gleichzeitig appellieren wir an die Konsumentinnen und Konsumenten, gerade jetzt konsequent zu heimischen und regionalen Lebensmitteln zu greifen. Damit können gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Krisensituation konsequent Wertschöpfung für die Bäuerinnen und Bauern sowie die gesamte Lebensmittelkette generiert und heimische Arbeitsplätze gesichert werden,“ betont LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

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