Bezirk Rohrbach
Mit dem Lohnsteuerausgleich bares Geld zurückholen

Seit Anfang des Jahres kann der Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 erledigt werden. Darüber informierten ÖAAB-Bezirksobfrau Landtagsabgeordnete Scheiblberger und Vizepräsidentin Fraktionsobfrau Grims die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sattlerei Niedersüß. | Foto: ÖAAB / Scheiblberger
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  • Seit Anfang des Jahres kann der Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 erledigt werden. Darüber informierten ÖAAB-Bezirksobfrau Landtagsabgeordnete Scheiblberger und Vizepräsidentin Fraktionsobfrau Grims die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sattlerei Niedersüß.
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  • hochgeladen von Anja Füchsl

Der ÖAAB Bezirk Rohrbach macht aktuell unter dem Motto "Auch du hast nichts zu verschenken“ in vielen Betrieben auf den Lohnsteuerausgleich aufmerksam.

BEZIRK ROHRBACH. Seit Anfang 2023 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Finanzamt den Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 erledigen und sich damit bares Geld zurückholen. Vor allem für Familien mit Kinder – der Familienbonus muss unbedingt beantragt werden, auch wenn dieser bereits über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt wird. Personen mit schwankendem Einkommen, PendlerInnen, sowie Personen die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren, zahlt sich der Lohnsteuerausgleich aus.

„Mit dem Lohnsteuerausgleich kann man sich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Gerade in Zeiten von steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten hat sicherlich niemand etwas zu verschenken. Ich empfehle daher allen ArbeitnehmerInnen den Lohnsteuerausgleich zu machen“, so ÖAAB-Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger.

Zur Sache

Bei Fragen zum Lohnsteuerausgleich stehen die Expertinnen und Experten vom ÖAAB Oberösterreich gerne zur Verfügung. Weitere Details und das Fachexperten-Tool sind unter ooe-oeaab.at zu finden.

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