Bezirksblätter Notarsprechtag
Zur Vorsorge Rat beim Notar einholen

- Die beiden Notare Hansjörg Brunner und Alexander Hüttinger informierten über das Erbrecht beim Notar-Sprechtag bei den Bezirksblättern
- hochgeladen von Sabrina Moriggl
Beim Bezirksblätter-Notarsprechtag informierten sich unsere Leser unter anderem über das Testament.
SALZBURG (sm). "Es war wunderbar", schwärmt Notar Hansjörg Brunner über den Sprechtag bei den Bezirksblättern. Die Menschen konnten an diesem Tag die kostenlose Beratung eines Notars wahrnehmen und sich über verschiedene Vorsorgethemen informieren. "Die Fragen waren typisch, man hat ein Haus, Kinder und möchte diese Vermögenswerte bereits jetzt regeln und Streit vermeiden", erklärt Notar Brunner eine der vielen Fragen nach dem Testament.
Tabuthema Tod
Ein Testament hat vor allem mit Vorsorge und Verantwortung zu tun. Dennoch haben sehr viele Menschen Ängste, wenn es um die Thematik des Testaments geht. "Die Menschen setzen sich ungern mit dem Tod auseinander", erklärt Notar Alexander Hüttinger, der jedem dazu rät, sich zu überlegen, ob die gesetzliche Erbfolge passt. Generell zeigt sich jedoch, dass Menschen mit zunehmendem Alter eher ein Testament haben.
Gültigkeit eines Handschriftlichen Testamentes
Ein handschriftliches Testament verjährt nicht und sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Eine Datumsangabe wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Ein einfacher Satz "Hiermit setze ich XY als meinen Erben ein" reicht meist völlig aus. Allerdings kann damit auch nicht das Gesetz umgangen werden. Das heißt, wenn Kinder da sind, steht ihnen dennoch ein Pflichtanteil zu. Ein von anderen handgeschriebenes Testament zu vernichten, ist eine Straftat. Allerdings kann "der Testator mit seinen Sachen machen, was er will", so Notar Hüttinger.
Vorsorgevollmacht unterschreiben
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person vorab, wer in ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Bei einer Patientenverfügung geht es darum, medizinische Grenzen festzulegen, etwa dass medizinische Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen.


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