Motor bitte nie vorwärmen.
Der ARBÖ weist darauf hin: Das Vorheizen mit Standgas ist verboten, ineffizient und umweltbelastend.
SALZBURG (lin). Alle die im Winter ins saukalte Auto müssen, können ein Lied davon singen: So ein Lenkrad kann sich ganz schön eisig anfühlen und die von innen beschlagenen Fenster behindern die Sicht erheblich. Viele Autofahrer neigen dazu, den Motor einige Minuten warmlaufen zu lassen und damit die Temperatur im Auto angenehmer zu machen. Das ist aus drei Gründen eine ganz schlechte Idee. Denn es ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, wirtschaftlich ineffektiv und belastet die Umwelt massiv, wie der ARBÖ Salzburg klargestellt hat.
Empfindliche Strafen
Der Lenker darf keinen ungebührlichen Lärm, nicht mehr Rauch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges vermeidbar ist. Das Warmlaufen-Lassen des Motors wird als vermeidbare Luftverunreinigung bewertet und ist somit verboten. Für Nichtbeachten dieser Vorschrift können Strafen von bis 5.000 Euro verhängt werden, wobei in solchen Fällen ein Strafrahmen von 50 bis 200 Euro in der Praxis üblich ist. Ausnahmen gibt es nur für Taxis bei kalten Temperaturen und LKWs.
Außerden sind swe Treibstoffverbrauch und die Abgase eines Motors im kalten Zustand um ein Vielfaches höher als bei idealer Betriebstemperatur. Die ideale Betriebstemperatur erreicht ein Fahrzeug am Schnellsten, wenn der Motor im mittleren Drehzahlbereich „gefahren“ wird.
Allen, die auf keinen Fall auf ein vorgewärmtes Fahrzeug verzichten möchten, empfiehlt der ARBÖ Salzburg die Nachrüstung einer Standheizung anzudenken.
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