Punsch statt Glühwein
Salzburger Weihnachtsmärkte erneut eröffnet
Als am 12. Dezember der Lockdown in Salzburg endete, freuten sich viele auf die (Wieder-) Eröffnung der Weihnachtsmärkte in der Stadt.
SALZBURG. "Die Freude ist riesengroß! Wir öffnen wieder!", hieß es seitens des Hellbrunner Adventzaubers vergangene Woche. Mit dem Ende des Lockdowns durften in der Stadt auch wieder die Christkindlmärkte eröffnen, wenn auch unter Auflagen. Auf den Märkten gilt die 2G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht. Derzeit können sich Besucher Speisen und nicht-alkoholische Getränke zum Mitnehmen vom Stand holen.
Regeln für den Christkindlmarkt Besuch
Der Christkindlmarkt am Residenzplatz ist täglich geöffnet. Rund 100 Standler präsentieren hier ihr Handwerk. Der Zutritt erfolgt mit einem Tagesband, welches mit gültigem 2G-Nachweis und amtlichem Lichtbildausweis an den Ausgabestellen am Alten Markt, Residenzplatz (Ecke Glockenspiel), Kapitelplatz und Franziskanergasse ausgegeben wird. Ein QR-Code für die Gästeregistrierung sowie Formulare stehen bereit. Eine Vorab-Online-Registrierung ist ebenfalls möglich.
Kinder bis elf Jahre müssen keinen G-Nachweis erbringen. Für Kinder von zwölf bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen (gültiger 2G-Nachweis) wie für Erwachsene.
Hellbrunner Adventzauber feiert Wiedereröffnung
Der Markt in Hellbrunn ist ebenfalls ab 15. Dezember täglich und durchgehend bis Heiligabend geöffnet. Seit 2001 ist die Familie Gassner Pächter des Gasthauses Schloss Hellbrunn und zeichnet für den Hellbrunner Adventzauber verantwortlich. Seit 2013 veranstaltet Gassner auch den Bauernadvent Glanegg.
Adventmarkt auf der Festung Hohensalzburg
Nach einem Jahr Pause eröffnet am letzten Adventwochenende, 17.–19. Dezember, auch der Adventmarkt auf der Festung Hohensalzburg. Für den Markt wurde ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet.
Die 2G werden bei allen Besuchern am Eingang bei den Kassen der Festung kontrolliert. Für den Besuch der Museen und Innenräume werden die Gäste registriert, es besteht ebenso eine FFP2-Maskenpflicht.
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