Wo das Graffiti-Sprayen erlaubt ist

- Kunst durch Graffiti
- Foto: Stadt Salzburg
- hochgeladen von Lisa Gold
SALZBURG. Im Rahmen des Projekts „SalzWand“ stellt die Stadt Salzburg jungen Künstlern, vorwiegend aus der Graffitiszene, legale Flächen zur Verfügung. Das Hinweisschild 'Salzwand' und die Hinweistafel 'Legale Graffiti-Wand' weisen all jene Wände und Mauern im Stadtraum aus, wo das Sprayen offiziell erlaubt ist. Erlaubt ist das Sprayen von Graffitis an folgenden Plätzen:
- Kinderverkehrsgarten im Stölzlpark, Bindergasse 5, Rückseite des Hauses
- Freizeit- und Spielfläche Rauchenbichl, Rauchenbichlerstraße 14, Außenseite der Sanitäranlage
- Preuschenpark, Apothekerhofstraße 7, Außenseite der Sanitäranlage
- Lehen I, Makartkai 17, Teile der Hochwasserschutzwand
- Lehen II, Trafostation beim Spielplatz Gailenbachweg 13A
- Volksgarten, Hunderwasser Allee, Außenseite der Sanitäranlage
- Tenniscourt Süd, Berchtesgadener Straße 35 (nach Absprache mit der Jugendbeauftragten)
- Unterführung Rudolfskai (Staatsbrücke) (nach Absprache mit der Jugendbeauftragten)
- Sportplatz ASKÖ, Klostermaierhofweg, Parkplatzbereich
- Post-Sportplatz Tribüne, Vogelweiderstraße 114
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