Causa Huber: SPÖ ist nicht immer so streng
Nach 17 Jahren als Regierungsmitglied und nachdem er 2009 Martin Panosch den Vortritt auf den zweiten Regierungssitz gelassen hatte, wurde Josef Huber nun aus dem SPÖ-Klub ausgeschlossen. Begründung: doppeltes Politikereinkommen – was den SPÖ-Statuten widerspricht.
Zu den Fakten: Josef Huber hat aus seiner langjährigen politischen Funktion für die SPÖ (er war 17 Jahre lang Regierungsmitglied in der Stadt Salzburg) seit einem halben Jahr Anspruch auf eine Politikerpension von 4.692 Euro brutto. Diese hat er nun beantragt und gedachte sie neben seinem Salär als Gemeinderat zu beziehen. Als Gemeinderat erhielt Huber, der bis zum Bruch mit der SPÖ auch Bauausschussvorsitzender war (eine Funktion, die jetzt Hannelore Schmidt übernehmen soll) 3.200 Euro brutto.
Für Huber ist die Entlohnung als Gemeinderat – er erhält als „einfacher“ Gemeinderat jetzt nur mehr rund 2.100 Euro brutto – eine „Aufwandsentschädigung“, für das SPÖ-Stadtpräsidium ein „Politikergehalt“ und damit nach SPÖ-Statut unvereinbar mit einem gleichzeitigen Bezug einer Politikerpension.
Bei anderen Parteien ist doppelter Bezug gang und gäbe
Wortklauberei oder nicht: In anderen Parteien ist ein solcher Doppelbezug kein Problem: Auf der ÖVP-Landtagsbank sitzen eine Reihe Abgeordneter, die gleichzeitig auch Bürgermeister sind und daher selbstverständlich auch zwei politische Gehälter beziehen.
Die SPÖ ist da strenger – das war und ist aber nicht immer so: Walter Thaler, langjähriger und mittlerweile pensionierter SPÖ-Politiker, saß 22 Jahre lang im Landtag (bis 2004) und war zwölf Jahre lang Bürgermeister von Zell am See (bis 1993). Wie die Regelung für Walter Thaler ausgesehen hatte, konnte SPÖ-Landesgeschäftsführer Uwe Höfferer „auf die Schnelle“ nicht beantworten.
Roland Meisl erhält doppelten Bezug – ohne Probleme
„Wie wir das bei Walter Thaler im Detail geregelt haben, weiß ich jetzt nicht mehr. Ich bin mir aber sicher, dass er einen seiner Bezüge an den Viktor Adler Fonds überwiesen hat“, sagt dazu der damalige SPÖ-Landesgeschäftsführer Stefan Prähauser. Nachsatz: „Was es schon gegeben hat, war, dass wenn jemand Vizebürgermeister und Landtagsabgeordneter war – ohne auch über ein berufliches Einkommen zu verfügen –, dann durfte er beide Politikerbezüge behalten.“
Zwei Politikerbezüge erhält auch SPÖ-Klubobmann Roland Meisl – der zusätzlich Vizebürgermeis-ter von Kuchl (Tennengau) ist. So wie Huber argumentiert auch er, dass der Bezug aus der Gemeinde kein „Gehalt“, sondern eine Aufwandsentschädigung sei. Im Gegensatz zu Huber wird Meisl daraus kein Strick gedreht.
Huber ist im SPÖ-Klub schon früher „unangenehm“ aufgefallen
Huber – der seinen Genossen im Herbst des Vorjahres schon einmal „unangenehm“ aufgefallen war, weil er bei einem Zusatzantrag zum Thema Seniorenheime mit der ÖVP und gegen die eigene Fraktion gestimmt hatte – ist zusätzlich Vorsitzender des mächtigen Pensionistenverbandes mit 20.000 Mitgliedern – und wurde erst am Freitag in seiner Funktion bestätigt. „In dieser Funktion arbeite ich 25 bis 30 Wochenstunden – und das ehrenamtlich“, erklärt er. Die Hälfte seines Gemeideratsnettosalärs will er nun dem Pensionistenverband zur Verfügung stellen – für soziale Projekte. Als „wilder“ Gemeinderat wird er jetzt übrigens keine Parteiabgabe mehr leisten.
„Auf die Politikerpension habe ich einen Rechtsanspruch“
Ob er das Gefühl habe, man habe ihn loswerden wollen? Huber: „Die Argumente sind an den Haaren herbei gezogen, ich würde sagen, dass sie der Anlass sind, um mich loszuwerden.“ Auf seine – nach der Reform ohnehin um gut die Hälfte reduzierte – Politikerpension habe er einen Rechtsanspruch, „ich habe ja auch jahrelang einbezahlt. Als Gemeinderat erhalte ich nur eine Aufwandsentschädigung und erwerbe keine Pensionsansprüche.“
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