Droht Aus für Selfies vor öffentlichen Gebäuden auf Facebook und Co?
Was hinter der diskutierten Abschaffung der Panoramafreiheit steckt
Schloss Hellbrunn, das Brandenburger Tor oder das Atomium in Brüssel: Wer hat sich nicht schon vor einer Sehenswürdigkeit fotografiert und das Bild auf Facebook oder einem anderen sozialen Netzwerk gepostet? Setzt sich der Vorschlag des liberalen französischen EU-Parlamentariers Jean-Marie Cavada durch, dann könnte das nicht nur für Berufsfotografen, sondern auch für Hobbyfotografen und Touristen weitreichende Folgen haben. Denn dann dürfen fest installierte Kunst und öffentliche Gebäude nur mehr für das Privatalbum fotografiert werden – eine Veröffentlichung auf Facebook kommt einer kommerziellen Nutzung gleich und wäre mit der nun diskutierten Abschaffung der Panoramafreiheit im Zuge eines verbesserten Urheberrechtsschutzes verboten.
Für Salzburgs Berufsfotografen steht fest: "Eine Abschaffung der Panoramafreiheit würde zu mehr Unsicherheit statt mehr Rechtssicherheit beitragen – sowohl für Berufs- als auch für Hobbyfotografen", so Landesinnungsmeister Gerhard Sulzer. Innungs-Geschäftsführer Martin Niklas hält vor allem die Abwicklung für unpraktikabel: "Wie soll ein Salzburg-Besucher oder ein Salzburger in Paris recherchieren, wer welche Rechte an welchem öffentlichen Gebäude hält, um dann um eine Genehmigung ansuchen zu können?"
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Die Panoramafreiheit wird in den EU-Ländern derzeit unterschiedlich geregelt, in Österreich und Deutschland gibt es dazu liberale Regeln, in Frankreich gibt es restriktive Einschränkungen. So darf etwa der beleuchtete Eiffelturm für kommerzielle Bilder nur mit Genehmigung des Urhebers abgelichtet werden. Hintergrund der EU-Initiative ist eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage – um Klarheit und Rechtssicherheit sowie einen gemeinsamen Standard innerhalb der EU zu schaffen. Damit will man bei Digitalgütern amerikanischen Konzernen besser Paroli bieten. Detail am Rande: Ursprünglich setzte sich die deutsche EU-Parlamentarierin Julia Reda von der Piratenpartei für eine Ausweitung der liberalen Regeln aus Deutschland auf alle EU-Mitgliedsländer ein, der Schuss ging aber nach hinten los.
Was am 9. Juli passiert
Am 9. Juli wird im EU-Parlament über die Richtung der Urheberrechtsreform abgestimmt. Darin enthalten ist die Passage zur Abschaffung der Panoramafreiheit. Die Abstimmung hat keine Gesetzesänderung zur Folge, sondern soll der EU-Kommission lediglich aufzeigen, inwieweit sie mit einer Zustimmung des Parlaments für ihren Vorschlag rechnen kann. Anders als etwa bei uns üblich, stimmt das Parlament bereits während des Gesetzgebungsprozesses ab – und bestimmt so die Richtung mit, anstatt am Ende nur die Möglichkeit zu haben, mit "Ja" oder "Nein" abzustimmen.
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