Coronabedingt
Sonderbestimmungen für Förderungen verlängert
Der Kultur- und Sportausschuss hat sich heute Donnerstag einstimmig dafür ausgesprochen, die Sonderbestimmungen für Förderungen aus dem Bereich Kultur, Bildung und Sport aufgrund von Covid-19 bis zum Jahresende zu verlängern.
SALZBURG. Die Sonderbestimmungen wurden erstmals Mitte Mai 2020 vom Gemeinderat mit einer Geltungsdauer bis September 2020 beschlossen. Wegen der verschärften Auflagen und Novellierungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes wurde ein Amtsvorschlag mit Adaptierungen der Sonderbestimmung mit Gültigkeit bis Ende 2020 vorgelegt. Darin sind unter anderem längere Fristen für Verwendungsnachweise, Fördermodalität für coronabedingt entfallene Veranstaltungen sowie die Änderungen der Auszahlungsmodalitäten bei Liquiditätsengpässen festgehalten.
Förderung für Fußballnachwuchs
Einstimmig beschlossen wurde die Projektförderung in Höhe von 112.000 Euro für das Winterfest 2020. Dieser wird heuer in verkürzter Form von neunten bis 29. Dezember in der Szene Salzburg stattfinden und sechs zeitgenössische Zirkusproduktionen auf die Bühne bringen.
Einstimmig fiel auch der Beschluss zur Fußballnachwuchsförderungen in Höhe von insgesamt 30.100 Euro an die Vereine USK Gneis, SAK 1914, SV Austria Salzburg, ATSV Salzburg, ASV Taxham. ASK-PSV, ASV Salzburg Zweigverein Fußball, Lieferinger SV Zweigverein Fußball und UFC Leopoldskron-Moos aus.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.