Mit 65 noch nicht in den Ruhestand
Ärzte für späteren Pensionsantritt

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Vertreter der Ärztekammer Salzburg haben sich an die Politik gewandt und vorgeschlagen, dass Mediziner über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten wollen. Der zuständige Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) unterstützt dieses Vorhaben.

SALZBURG. Wie in vielen Branchen mangelt es bei auch in den medizinischen Berufen an geeigneten Fachkräften. Die Ärztinnen und Ärzte der Babyboomer-Generation sind bereits am Ende der beruflichen Laufzeit angekommen und hinterlassen eine breite Lücke. Die Ärztekammer Salzburg lässt mit einem Vorschlag zu einem späteren Pensionsantritt der Ärzte aufhorchen.

Über 65 im aktiven Dienst als Ärzte. Dieser Vorstoss kommt von der Ärztekammer. | Foto: Franz Neumayr
  • Über 65 im aktiven Dienst als Ärzte. Dieser Vorstoss kommt von der Ärztekammer.
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Nach 65 noch aktiv als Ärzte

Wie der ORF bereits berichtet hat, unterstützt der Gesundheitsreferent diesen Vorstoss der Ärzteschaft und hat sich seinerseits an den Bund gewandt, damit es steuerliche Anreize für diese Arbeitsjahre gibt. Hielt sich während der CoV-Pandemie die Beigeisterung von Medizinerinnen und Mediziner sowie Pflegekräfte aus der Pension wieder in das aktive Berufsleben zurückzukehren und mitzuhelfen als eher gering darstellte, hat sich die Einstellung seit dem geändert.

Der Grund für die Zurückhaltung der Mediziner und Medizinerinnen lag unter anderem bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Laut der Ärztekammer und  dem Gesundheitsreferent Christian Stöckl bedarf es steuerliche Anreize, um in der Pension weiterzuarbeiten.

Denn derzeit gebe es finanzielle Nachteile. Weil weniger junge Arbeitskräfte nachrücken und die älteren viel Erfahrung haben, sei es sinnvoll, wenn das Personal länger im Dienst bleibt, betont Stöckl.

Freiwilligkeit und Teilzeit-Modelle

Für die Ärztevertreter müssen vor einer Rückkehr bzw. Verlängerung der Dienstzeit die Rahmenbedingungen angepasst werden. Zu diesen Voraussetzungen zählt einerseits die Freiwilligkeit sowie angepasste Teilzeitmodelle.

Arbeitsrechtliche Details, wie zum Beispiel eine Reglung eines allfälligen Nachtdienstes, müssen zuvor geklärt werden.

"Das Angebot, über die gesetzliche Pension hinaus zu arbeiten, kommt von der Ärztekammer. Für medizinisches Personal, das beim Land angestellt ist, müssten Landesgesetze geändert werden", so Stöckl laut dem Medienbericht.

Finanzreferent, Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl. | Foto: RegionalMedienSalzburg
  • Finanzreferent, Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.
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