Covid-19
Quarantäne Aus – ab 1. August zählt die Eigenverantwortung

Coronavirus: Das Quarantäne-Aus hat zahlreiche Auswirkungen, unter anderem auch auf das Contact Tracing (Symbolbild). | Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
3Bilder
  • Coronavirus: Das Quarantäne-Aus hat zahlreiche Auswirkungen, unter anderem auch auf das Contact Tracing (Symbolbild).
  • Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
  • hochgeladen von Johanna Janisch

Ab Montag, 1. August 2022, müssen nachweislich mit dem Corona-Virus infizierte Personen nicht mehr zu Hause bleiben, es gilt aber eine FFP2-Maskenpflicht. So die neue Covid-Verordnung des Bundes. Für positiv Getestete ist der Zutritt zu sensiblen Bereichen - wie Pflegeeinrichtungen oder Spitäler - weitestgehend untersagt.

SALZBURG. „Die neuen Regeln werden unser Leben wieder verändern. Vor allem wird es auf die Eigenverantwortung ankommen, um besonders - aber nicht nur - gefährdete Personen zu schützen“, betont Robert Sollak, stellvertretender Leiter der Landessanitätsdirektion 

Alle Eckpunkte zum Aus der Corona-Quarantäne und Details zu den neuen Regeln, die ab dem 1. August gelten, auf einen Blick:

  • Personen mit einem positiven Test (Antigen oder PCR) gelten automatisch als verkehrsbeschränkt. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten maximal zehn Tage.

  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen aus der Verkehrsbeschränkung frei zu testen.
  • Es gibt keinen individuellen Bescheid mehr für positiv Getestete. Die ab 1. August gültige Verordnung ersetzt diese.
  • Personen, die bis zum 1. August positiv getestet und somit behördlich abgesondert werden, müssen bis zum 1. August um Mitternacht in Quarantäne bleiben. Danach gilt für sie ebenfalls die Verkehrsbeschränkung, ohne dass der Absonderungsbescheid von der Gesundheitsbehörde aufgehoben wird.

Für positiv Getestete gilt: Sobald sie Kontakt zu haushaltsfremden Personen haben, muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Etwa im öffentlichen Nahverkehr, am Arbeitsplatz oder in der Gastronomie. Als Kontakt versteht man den Aufenthalt im selben Raum (im Innenbereich) oder ein Abstand von weniger als zwei Meter (im Außenbereich).
Positiv Getestete, die sich nicht krank fühlen oder keine Symptome aufweisen, dürfen arbeiten gehen und sich an die FFP2-Maskenpflicht halten.

Die telefonische Krankmeldung ist wieder möglich. | Foto: Symbolbild: Unsplash
  • Die telefonische Krankmeldung ist wieder möglich.
  • Foto: Symbolbild: Unsplash
  • hochgeladen von Johanna Janisch

Telefonische Krankmeldung wieder eingeführt

Die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt. Auch die Freistellung von der Arbeit für Risikogruppen ist wieder möglich. Bitte gehen Sie nicht zum Arzt, wenn sie positiv getestet worden sind. Rufen Sie bei typischen Covid-Symptomen dort vorher an.
Die neue Verordnung sieht auch einzelne Betretungsverbote, etwa in Krankenanstalten, Seniorenwohnheimen, Behindertenwohnheimen, Volksschulen oder Horten, für positiv Getestete vor. Ausnahme: Beschäftigte, Bewohner oder Patienten dieser Einrichtungen. Bei individuellen medizinischen Notfällen können sie aber selbstverständlich umgehend ein Krankenhaus aufsuchen.

Durch das Quarantäne-Aus wird auch das Contact Tracing beendet.
Ein positiver Corona-Test bleibt nach wie vor meldepflichtig, es entfällt „nur“ die häusliche Quarantäne. Das Bundesland Salzburg wird in den kommenden Tagen und Wochen die Corona-Infrastruktur den neuen Rahmenbedingungen des Bundes anpassen.

Landessanitätsdirektion appelliert an Eigenverantwortung

Robert Sollak von der Landessanitätsdirektion appelliert eindringlich an die Eigenverantwortung über die ab dem 1. August geltenden Regeln hinaus. „Das ist auch das, was viele in den vergangenen Monaten gefordert haben. Jetzt kommt es auf jeden und jede an. Wenn ich mich krank fühle, muss ich zu Hause bleiben. Die telefonische Krankmeldung hilft hier, um nicht in einer Arztpraxis weitere Personen anzustecken. Auch der Kontakt mit gefährdeten Personen wie ältere Menschen soll vermieden werden. Und ganz wichtig: Die FFP2-Maske muss korrekt getragen werden. Mund und Nase sind zu bedecken. Bitte die Maske regelmäßig wechseln - auf jeden Fall, wenn sie verschmutzt oder durchnässt ist.“

Einfache, aber effiziente Maßnahmen

Um sich nicht anzustecken hilft es laut Sollak, sich an die bekannten und bewährten Verhaltensregeln zu halten. „Hände waschen, Abstand halten, Räume lüften und natürlich die FFP2-Maske in beengten Situationen sind nach wie vor effektiv. Das ist seit Anfang der Pandemie so“, betont Robert Sollak.

Dr. Robert Sollak, Stellvertretender Leiter der Landessanitätsdirektion.  | Foto: Julia Hettegger
  • Dr. Robert Sollak, Stellvertretender Leiter der Landessanitätsdirektion.
  • Foto: Julia Hettegger
  • hochgeladen von Julia Hettegger

Als Arzt ist für Robert Sollak das Quarantäne-Aus aus derzeitiger Sicht vertretbar. „Wir sind mit ganz unterschiedlichen Arten von Infizierten konfrontiert. Zahlreiche positiv Getestete haben zum Beispiel keine Symptome, die Zahlen von Covid-Patienten in den Spitälern halten sich derzeit in Grenzen. Daher kann ich mit der neuen Regelung gut leben. Aber eines ist klar: Wenn sich die Situation ändert und die Kapazitäten in den Krankenhäusern knapp werden, die Krankenstände sprunghaft ansteigen und es zu Einschränkungen im öffentlichen Leben kommt, dann muss man darauf neuerlich reagieren“, so Sollak.

Weiter umfangreiche Testmöglichkeiten

Die Corona-Testmöglichkeiten im Bundesland bleiben aufrecht. Weiterhin gibt es fünf kostenlose PCR-Gurgeltests für zu Hause über Novogenia oder fünf PCR-Tests in den Apotheken. Unberührt vom jetzigen Quarantäne-Aus bleiben auch die behördlichen PCR-Drive-in-Teststationen. Verdachtsfälle können 1450 anrufen und bekommen einen Termin zugewiesen, ähnlich funktioniert es auch online unter www.salzburg-testet.at.

Zahlreiche Impfmöglichkeiten

In allen Salzburger Bezirken stehen weiterhin kostenlos, flächendeckend, wohnort- und zeitnahe zahlreiche Corona-Impfmöglichkeiten zur Verfügung. Hunderte Arztpraxen bieten in bewährter Weise Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Auch folgende drei Impfstraßen stehen zur Verfügung:

Airportcenter für alle ab 12 Jahren von Montag bis Freitag von 12 bis 18 Uhr und am Samstag von 8.30 bis 15 Uhr ohne Anmeldung. Am Donnerstag und Freitag finden dort mit Voranmeldung von 12 bis 18 Uhr auch Corona-Kinderimpfungen statt.
HAK Zell am See jeweils am Samstag von 8.30 Uhr bis 15 Uhr ohne Anmeldung
Seniorenwohnhaus St. Johann jeweils am Samstag von 8.30 bis 15 Uhr ohne Anmeldung

Das könnte dich auch interessieren

Bitterstoffe braucht unser Körper

600 Euro Ausbildungsbeitrag in der Pflege ausbezahlt
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Foto: Stefan Schubert

Traumjob gefällig?
Wir suchen Physios mit Herz und Hirn für unser Team!

Ein inspirierendes Arbeitsumfeld? Check. Ein innovatives Arbeitsklima? Check. Spannende Fortbildungsmöglichkeiten? Check. Attraktive Benefits? Check. Viele nette Kolleginnen und Kollegen? Doppelcheck. Das Alpentherme Gastein Gesundheitszentrum liegt in der Mitte des Gasteinertals – genau gesagt im malerischen Bad Hofgastein. Wir arbeiten als private Krankenanstalt in Form eines selbständigen Ambulatoriums für Kur, Rehabilitation und Sportmedizin. Mit einem vielfältigen Therapie- und...

  • Salzburg
  • Pongau
  • Magazin RegionalMedien Salzburg

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Salzburg auf MeinBezirk.at/Salzburg

Neuigkeiten aus dem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Newsletter abonnieren und wöchentlich lokale Infos bekommen

MeinBezirk auf Facebook: Salzburg.MeinBezirk.at

MeinBezirk auf Instagram: @salzburg.meinbezirk.at

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.