Coronavirus in Salzburg
Die zehn häufigsten Fragen an die Corona-Hotline

Die Mitarbeiter der Corona-Hotline beantworten fragen zu Arbeits- und Gewerberecht, Reisestornos und vielem mehr. | Foto: Land Salzburg/Schrattenecker
  • Die Mitarbeiter der Corona-Hotline beantworten fragen zu Arbeits- und Gewerberecht, Reisestornos und vielem mehr.
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Um allgemeine Fragen, die den Alltag in der aktuellen Corona-Situation betreffen, bestmöglich zu beantworten, hat das Land Salzburg die Hotline 0662/8042-4450 eingerichtet. Rund 500 Anrufe gehen hier pro Tag ein, insgesamt sind es bisher mehr als 4.000. Das Landes-Medienzentrum hat die zehn häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

SALZBURG. Wenn sich Fragen auftun, die sich um das Coronavirus drehen, können sich die Salzburger an das vom Land Salzburg eingerichtete Callcenter wenden. Können die Mitarbeiter nicht weiterhelfen, wird man an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Das sind die zehn häufigsten Fragen, die zu den Themen Gesundheit, Alltags- und Berufsleben, gestellt werden.

  • Ich habe Symptome wie Fieber, trockener Husten. Wie erfahre ich ob ich an Corona erkrankt bin?

Wenn Symptome – das sind vor allem Fieber und trockener Husten sowie Kurzatmigkeit - auftreten und ein begründeter Verdacht für eine Infektion – insbesondere nach dem Kontakt mit Erkrankten oder eine kürzlich getätigte Reise in ein Risikogebiet – vorliegt, dann unbedingt zuerst telefonisch abklären. Dazu muss man telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder der Gesundheitsnummer 1450 aufnehmen. Nur diese entscheiden dann, ob ein Abstrich genommen wird.

  • Ich habe einen Corona-Test gemacht. Wann und von wem erfahre ich ob ich positiv oder negativ bin?

Wenn der Test positiv (Erreger wurde nachgewiesen) ist, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise das Magistrat. Bei einem negativen Test (kein Erregernachweis) erfolgt eine aktive telefonische Verständigung durch die Landessanitätsdirektion. In der jetzigen Situation kann es zu Wartezeiten kommen, es kann derzeit unter Umständen ein paar Tage dauern, hier wird um Geduld gebeten. Während man auf sein Testergebnis wartet, muss man sich so verhalten, als ob man infiziert wäre: Soziale Kontakte vermeiden, Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge, häufiges Händewaschen mit Seife und einen Abstand vom zwei Metern zu anderen Personen einhalten.

  • Darf ich eine Skitour machen oder Mountainbiken?

Von risikoreichen Sportarten ist derzeit absolut abzuraten. Sollte Ihnen etwas zustoßen, gehen sie für ihre eigene Gesundheit aber auch die Einsatzkräfte ein unnötiges Risiko ein.

  • Ich wurde aus einem Gebiet, das unter Quarantäne steht, nach Hause geschickt. Wie soll ich mich verhalten?

Grundsätzlich muss man sich freiwillig zwei Wochen in Quarantäne begeben.

  • Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Infektion mit dem Corona-Virus bekannt zu geben?

Ja. Der Arbeitnehmer muss seine Infektion dem Arbeitgeber jedenfalls sofort mitteilen. Ebenso muss er bekanntgeben, ob er unter Quarantäne gestellt wurde.

  • Darf ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?

Ja, die Nutzung von Öffis ist erlaubt, sofern sie folgenden Zwecken dienen: Um unbedingt nötige berufliche Tätigkeiten auszuüben, um Verwandte zu versorgen oder Menschen zu helfen, um in einen Supermarkt oder eine Apotheke zu gehen. Dabei muss auch hier jeweils mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.

  • Darf ich spazieren gehen?

Ja, mit dem Hund Gassigehen und Spaziergänge - alleine oder mit Personen, mit denen man zusammen wohnt - sind erlaubt.

  • Kann ich über die Grenze zur Arbeit pendeln?

Ja, wenn es sich um einen systemerhaltenden, einen so genannten Schlüsselberuf handelt und man eine Bestätigung des Arbeitgebers mitführt. Zum Beispiel: Pflegekräfte aus dem Pinzgau, die über das Kleine Deutsche Eck nach Salzburg pendeln.

  • Darf ich, wenn ich in einem ein Quarantänegebiet wohnhaft bin, dieses verlassen?

Nein, grundsätzlich dürfen Quarantänegebiete von niemanden mehr betreten oder verlassen werden. Ausnahmen sind, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge, sofern dies im Quarantänegebiet nicht gegeben ist. Um außerhalb einen Quarantänegebietes arbeiten gehen zu dürfen, muss ein gültiger Lichtbildausweis und Dienstgeberbestätigung mitgeführt werden.

  • Wie kann ich mich am besten informieren und erhalte gesicherte Informationen?

Über unsere Seite: Corona-Salzburg sowie über die Website des Landes.

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