BVwG hat entschieden
Salzburger IS-Anhängerin wird zurückgeholt
- Die aus Hallein (Tennengau) stammende Ex-Anhängerin der Terrororganisation IS und ihre Kinder müssen nach Österreich zurückgeholt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat Freitagvormittag entschieden.
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- hochgeladen von Carmen Kurcz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am heutigen Freitag, den 11. Oktober entschieden, dass eine ehemalige IS-Anhängerin aus Salzburg und ihre zwei Kinder nach Österreich zurückgeholt werden müssen.
SALZBURG. Als 17-Jährige verschwand eine aus Hallein stammende Salzburgerin, um sich dem IS anzuschließen. Wie der ORF Salzburg berichtet, lebt die Frau seit 2019 mit ihren zwei Kindern in einem gefährlichen Gefangenenlager in Nordsyrien.
Ihre Familie soll das österreichische Außenministerium um Rückholung gebeten haben. Dieses wollte jedoch nur die Kinder, nicht aber die Mutter zurückholen. Die Anwältin der Familie erwirkte nun beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine Entscheidung zur gemeinsamen Rückführung von Mutter und Kindern nach Österreich.
Strafverfahren möglich
Das BVwG begründete die Entscheidung mit der Lebensgefahr im Lager und dem Kindeswohl. Die Mutter sei die einzige Bezugsperson der traumatisierten Kinder. Das Außenministerium hatte die Rückholung zuvor abgelehnt, da die Frau sich freiwillig dem IS angeschlossen habe.
Ein bestehender internationaler Haftbefehl gegen die Frau wurde aufgehoben. In Österreich erwartet sie wahrscheinlich ein Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Das Außenministerium prüft derzeit das Urteil und könnte möglicherweise Revision einlegen.
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