Landesrechnungshof prüfte
Nettovermögen des Landes Salzburg war negativ
Nach Meinung des Landesrechnungshofdirektors – so gab das Landes-Medienzentrum Salzburg weiter – stelle das negative Nettovermögen des Landes noch keinen Grund zur Sorge dar. Dennoch habe er zu bedenken gegeben, dass ein dauerhaftes negatives Nettovermögen zukünftige Generationen belasten würde.
SALZBURG. Das Nettovermögen des Landes Salzburg – also das Vermögen nach Abzug sämtlicher Verpflichtungen - war laut einer Meldung des Landes-Medienzentrums (LMZ) Salzburg seit der Eröffnungsbilanz erstmals mit rund -126,6 Millionen Euro negativ. Nach Meinung des Landesrechnungshofdirektors, Ludwig F. Hillinger, – so gab das LMZ weiter – stelle das negative Nettovermögen des Landes noch keinen Grund zur Sorge dar. Dennoch habe er zu bedenken gegeben, dass ein dauerhaftes negatives Nettovermögen zukünftige Generationen belasten würde.
Im Detail habe sich das Nettovermögen von rund 1.192,8 Millionen Euro am Stichtag der Eröffnungsbilanz auf rund -126,6 Millionen Euro zum Bilanzstichtag 2021 vermindert. Hauptursache für das Schmelzen des Nettovermögens seien die negativen Nettoergebnisse der Jahre 2018 bis 2021 in Höhe von gesamt rund -1.310,2 Millionen Euro gewesen.
Landesrechnungshofdirektors Hillinger warnte laut dem LMZ jedoch vor einer zu voreiligen Interpretation des erstmals negativen Nettovermögens des Landes Salzburg: „Aus nunmehr vier Jahren Erfahrung wissen wir nur zu gut, welche Einflussfaktoren die Nettoergebnisse wesentlich prägen. Maßgebliche Einflussfaktoren für diese Entwicklung in der Vergangenheit waren vor allem Personalrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen für Förderzusagen. Die Personalrückstellungen waren stark von äußeren, nicht beinflussbaren Faktoren wie etwa der Entwicklung des Referenzzinssatzes abhängig."
Das negative Nettoergebnis 2021 des Landes Salzburg betrug rund -391,4 Mio. Euro und sei laut der Meldung des LMZ "zudem maßgeblich von der Abwertung einer Beteiligung und der Zuführung zu sonstigen Rückstellungen für Förderzusagen beeinflusst" worden. Auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie seien spürbar gewesen.
Schuldenstand des Landes Salzburg
Der Schuldenstand des Landes Salzburg sei in den letzten Jahren bis 2020 rückläufig gewesen. Im Rechnungsjahr 2021 habe sich der Schuldenstand wieder erhöht und habe am Jahresende bei rund 1.247,9 Millionen Euro gelegen. Darin enthalten seien auch Barvorlagen in Höhe von 130 Millionen Euro, die im Dezember 2021 aufgenommen worden seien und Anfang Jänner 2022 zurückzuzahlen waren. Die Aufnahme dieser Barvorlagen habe sich aber nicht nur auf den Schuldenstand ausgewirkt, sondern habe im Vergleich zum Vorjahr auch zu einer Erhöhung der liquiden Mittel um rund 63,4 Mio. Euro auf rund 248,4 Mio. Euro geführt. Hillinger: „Ohne diese Barvorlagen wäre eine geldmäßige Bedeckung aller Zahlungsmittelreserven, wie vom Allgemeinen Landeshaushaltsgesetz 2018 (ALHG 2018) gefordert, nicht möglich gewesen“.
Gesetzliche Grundlagen seien verbesserungswürdig
Die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2021 habe einmal mehr gezeigt, dass die für die Rechnungsabschlusserstellung geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Teil wenig praktikable beziehungsweise „unscharfe“ Regelungen enthalten würden. „Dies stellt nicht nur die Buchhaltung und die Finanzabteilung vor große Herausforderungen, sondern führt regelmäßig auch zu Diskussionen mit dem Landesrechnungshof“, zitierte das LMZ Landesrechnungshofdirektor Hillinger. Dieser habe deshalb angeregt, dass auf Bundesebene inhaltliche Diskussionen zur VRV 2015 – die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – fortgesetzt werden, um Interpretationsspielräume aus dem Weg zu räumen.
Verbesserungen aber auch Verbesserungspotential
Gravierende Mängel im Rechnungsabschluss 2021 stellten die Prüfer laut dem LMZ nicht fest. Hillinger: „Das zeigt, dass die Beteiligten in dem was sie tun, immer besser werden“. Dennoch sieht der Landesrechnungshof, wie sein rund 200-Seiten starker Prüfbericht zeige, in einzelnen Bereichen nach wie vor Verbesserungspotential. So wäre es nach Ansicht der Prüfer beispielsweise erforderlich, die Forderungen vollständig auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen und die langjährige Forderung des Landesrechnungshof nach einer Verordnung über nähere Vorschriften zur Organisation des Haushaltsvollzugs umzusetzen. Zudem sieht der Landesrechnungshof Verbesserungspotentiale bei der Bilanzierung von Beteiligungen sowie bei der Darstellung von „Öffentlich-Private-Partnerschaften“.
Unverändert bestehe weiterhin zwischen der Landesregierung und dem Landesrechnungshof eine divergierende Auffassung über Umfang und Inhalt der Vollständigkeitserklärung.
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