Naturschutz
Umsetzung der Aarhus-Konvention einstimmig im Landtag beschlossen
VIDEO: Natur-Landesrätin Maria Hutter setzt Aarhus-Konvention um und hofft damit das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu stoppen.
SALZBURG. 2005 unterzeichnete Österreich die Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung bei Umweltverfahren geht. Die Umsetzung ist bis vor Kurzem in Salzburg nicht geglückt. Seit 2014 läuft deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
Weiteres offenes Thema aufgearbeitet
Heute wurde der, von Natur-Landesrätin Maria Hutter initiierte, Umsetzungsvorschlag zur Aarhus-Konvention vom zuständigen Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags einstimmig beschlossen. Für die Landesrätin ist dies „ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der offenen Themen im Naturschutzbereich“.
„Die Information und Beteiligung der Bevölkerung beim Thema Naturschutz ist das Kernthema der Aarhus-Konvention. Ich glaube, dass wir mit der heute beschlossenen Gesetzesnovelle einen guten und verwaltungstechnisch vernünftigen Weg gehen“, sagt Maria Hutter.
Konkret geht es darum:
Den in Salzburg anerkannten 46 Natur- und Umweltorganisationen soll bei umweltbezogenen Verfahren eine Beteiligung und/oder Rechtsdurchsetzung gewährt werden. In Europaschutzgebieten soll neben der Beteiligung auch die Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden. Von der Umsetzung sind im Land Salzburg das Naturschutz-, Nationalpark-, Jagd- und Fischereigesetz betroffen, die nun novelliert werden.
"NGOs sind nun direkt in Verfahren beteiligt und können ihre Stellungnahmen abgeben – zum einen bei Europaschutzgebieten, aber auch bei Verfahren außerhalb von Schutzgebieten, in denen Naturschutz eigentlich nur ein Nebenaspekt ist", erklärt die Landesrätin.
Bis dato Null Mitspracherecht
Bis dato erhielten gesetzlich anerkannte Umweltorganisationen weder Informationen zu geplanten "Eingriffen" noch waren sie an Verfahren beteiligt oder hatten das Recht auf einen Einspruch. "Grundsätzlich wurde dafür die Landesumweltanwaltschaft gegründet. Das ist jetzt ein zweiter Schritt zu noch mehr Beteiligung", so Maria Hutter.
Landesrätin Maria Hutter im Video-Interview im Landesmedienzentrum:
Wirtschaft befürchtet Verfahrensverzögerungen – laut Büro Hutter unbegründet
Befürchtungen der Wirtschaft und unterschiedlicher Interessensvertreter gibt es bezüglich möglicher Verfahrensverzögerung durch das zusätzliche Mitspracherecht. "Wir gehen nicht von großen Verzögerungen bei Verfahren aus, schließlich sind die NGOs bereits in das Verfahren eingebunden. Projektbetreiber haben daher die Sicherheit, dass sämtliche Aspekte bereits im Verfahren beachtet wurden. Sonst kam es ja oft erst im Nachhinein zu Demonstrationen", erklärt Hutter. "Ich denke, wir haben einen guten Kompromiss und Mittelweg für alle Betroffenen gefunden."
Verfahrensrelevante Informationen für NGOs online zur Verfügung gestellt
Den in Salzburg anerkannten 46 Natur- und Umwelt-NGOs wird bei umweltbezogenen Verfahren eine Beteiligung und/oder Rechtsdurchsetzung gewährt. In Europaschutzgebieten wird neben der Beteiligung auch die Rechtsdurchsetzung ermöglicht. Über eine Onlineplattform, die vom Land eingerichtet wird, werden sämtliche Verfahrensrelevante Informationen für die NGOs zur Verfügung gestellt. Diese Plattform wird ab 1. Jänner 2020 online gehen.
EU-Kommission prüft Umsetzungsvorschlag
Am 6. November geht der Umsetzungsvorschlag ins Plenum. Außerdem meldet Salzburg den Entwurf nach Brüssel, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu stoppen. "Die Kommission wird sich den Vorschlag im Detail anschauen und ein paar Monate später Rückmeldung, ob das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt wurde", so die Naturschutz-Landesrätin.
Mehr über die Aarhus-Konvention und die Situation in Salzburg lesen Sie >>HIER<<.
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