Umsetzungsvorschlag der Aarhus-Konvention geht in Begutachtung

Landesrätin Maria Hutter in einer Wiese in Anif bei Salzburg. | Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
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Mehr Mitsprache für Umweltorganisationen verspricht der Vorschlag zur Aarhus-Konvention aus Salzburg, der seit 2005 überfällig ist.

SALZBURG. 2005 unterzeichnete Österreich die Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung bei Umweltverfahren geht. Die Umsetzung ist bis vor Kurzem in Salzburg nicht geglückt. Seit 2014 läuft deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

Konkret geht es darum:

Den in Salzburg anerkannten 46 Natur- und Umwelt-NGOs soll bei umweltbezogenen Verfahren eine Beteiligung und/oder Rechtsdurchsetzung gewährt werden. In Europaschutzgebieten soll neben der Beteiligung auch die Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden. Von der Umsetzung sind im Land Salzburg das Naturschutz-, Nationalpark-, Jagd- und Fischereigesetz betroffen, die nun im Rahmen des Aarhus-Beteiligungsgesetzes novelliert werden sollen.

"Verwaltungstechnisch vernünftiger Vorschlag"

Natur-Landesrätin Maria Hutter konnte einen Umsetzungsvorschlag ausarbeiten.

„Die Information und Beteiligung der Bevölkerung beim Thema Naturschutz ist das Kernthema der Aarhus-Konvention. Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf einen guten und verwaltungstechnisch vernünftigen Vorschlag vorlegen“, ist Landesrätin Maria Hutter überzeugt.

Der Vorschlag geht für vier Wochen in Begutachtung.

Über eine Onlineplattform, die vom Land eingerichtet wird, soll den NGOs sämtliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Keine Änderung beim Schutz der Mager- und Trockenstandorte

Klar stellt die Landesrätin, dass das vorliegende Gesetzespaket keine Änderung beim Schutz der Mager- und Trockenstandorte enthalte. Das Thema wurde zuletzt heftig diskutiert. (Wir haben darüber berichtet).

„Mir ist es wichtig, dass wir über dieses Thema intensiv diskutieren, denn der Erhalt unserer blütenreichen Flächen ist mir nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern auch für den Artenschutz essentiell. Da wir trotz des strengen gesetzlichen Schutzes in den vergangenen 30 Jahren 14.000 Hektar dieser Flächen durch Aufgabe der Bewirtschaftung und anschließendem Zuwachsen und Verwalden verloren haben und weiter jedes Jahr fast 500 Hektar verlieren, muss uns hier etwas Besseres, als nur der strenge gesetzliche Schutz einfallen."

"Ich werde deshalb die NGOs und die Interessensvertretungen der Grundeigentümer zu einem Runden Tisch zu diesem Thema einladen, damit wir auch hier weiterkommen“, so Hutter.

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