Lärmbelästigung
Grillfeiern, Rasenmähen & Co – welche Regeln gibt es im Salzkammergut

Eine ungeliebte, aber notwendige Tätigkeit: Rasenmähen. Wann man im Garten arbeiten darf, regelt jede Gemeinde anders.  | Foto: StockWithMe/PantherMedia (Symbolfoto)
  • Eine ungeliebte, aber notwendige Tätigkeit: Rasenmähen. Wann man im Garten arbeiten darf, regelt jede Gemeinde anders.
  • Foto: StockWithMe/PantherMedia (Symbolfoto)
  • hochgeladen von Philipp Gratzer

Grillfeiern machen Spaß, Gartenarbeit eher weniger – gemeinsam haben sie aber eines: Sie sind laut. In vielen Salzkammergut-Gemeinden gibt es Besonderheiten bei der Lärmschutzverordnung - wir geben einen Überblick.

SALZKAMMERGUT. Die Tage werden wieder länger und wärmer. Das regt viele Salzkammergütler dazu an, auch abends länger im Freien zu verweilen. Entweder bei einer Grillfeier oder zur Gartenpflege. Weil das oft mit Lärm in Verbindung steht, freut das die Nachbarn natürlich eher wenig. "Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch Rasenmähen sind aber eher selten", erklärt Alois Lanz, Bezirkshauptmann von Gmunden. Die rechtliche Lage unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde: Man kann nach § 4 des OÖ Polizeistrafgesetztes oder nach § 41 der Oö. Gemeindeordnung die Ruhezeiten durch eine Gemeindeverordnung individuell bestimmen. "Am besten ist, wenn man ins Gespräch kommt", rät Lanz.

oesterreich.gv.at hat die Zeiten wiefolgt zusammengefasst:

  • Altmünster (Verordnung): Der Betrieb von allen motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungs- bzw. Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher, Motorkettensägen) ist werktags (Montag bis Samstag im Zeitraum von 1. April bis 31. Oktober) von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 8 Uhr verboten. Ebenso ganztägig an Sonn-und Feiertagen. Dies gilt nicht für Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes und für Arbeiten im Zuge der land- und forstwirtschaftlichen Produktion.
  • Bad Goisern (Verordnung): Die Inbetriebnahme von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Laubsauger, Laubbläser und Kettensägen, sowie elektrisch betriebene Geräte wie Rasenmäher, Laubsauger, Laubbläser, Bohrhämmer, Winkelschleifer und Kreissägen, ausgenommen akkubetriebene Rasenroboter und Schraubgeräte ist werktags (Montag bis Samstag) von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr erlaubt. Diese Bestimmungen betreffen nicht die zur Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erforderlichen Tätigkeiten, sowie Arbeiten in Ausübung eines Gewerbe- oder Industriebetriebes.
  • Bad Ischl: keine Vorgaben
  • Ebensee (Verordnung): Verboten ist der Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren und Motorsägen und Holzkreissägen, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen und sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes beziehen. Und zwar an Sonn- und Feiertagen ganztägig zwischen 1. Juni und 15. September.
  • Gmunden (Verordnung): Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmähern – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte sind im Zeitraum 1. April bis 31. Oktober werktags (Montag bis Samstag) von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr erlaubt. Ein ganztägiges Verbot gilt hier an Sonn- und Feiertagen.
  • Gosau (Verordnung): Betrieb von Elektrorasenmähern, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Motorsensen ist an Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 14 Uhr sowie von 20 bis 8 Uhr verboten
  • Grünau im Almtal (Verordnung): Der Gebrauch von Elektrorasenmähern, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) ist am Samstag ab 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten.
  • Gschwandt (Empfehlung): Rasenmähen und zusätzlich die Verwendung von Motor- und Kreissägen sowie anderen lärmerzeugenden Maschinen sind von Montag bis Samstag von 12 bis 14 Uhr und von 19 bis 7 Uhr zu unterlassen. Zusätzlich samstags ab 17 Uhr sowie sonn- und feiertags ist es das ganztägig.
  • Hallstatt: keine Angabe
  • Kirchham: keine Vorgaben
  • Laakirchen (Empfehlung): An Sonn- und Feiertagen sind Rasenmähen und Sägearbeiten in Siedlungsgebieten ganztägig zu unterlassen.
  • Obertraun (Empfehlung): Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten sind werktags (Montag bis Samstag) von 12 bis 13 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig zu unterlassen. Dies gilt nicht für Räumfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte zur Heuernte.
  • Ohlsdorf (Verordnung): Die Verwendung oder der Betrieb von Elektrorasenmähern, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen, oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sind montags bis freitags von 21 bis 7 Uhr verboten. Ebenso am Samstag von 18 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag.
  • Pinsdorf (Verordnung): Rasenmähen ist montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr und samstags von 6 bis 18 Uhr erlaubt. Samstags ab 18 Uhr sowie sonn- und feiertags ist es ganztägig verboten.
  • Roitham am Traunfall (Empfehlung): Lärmerregende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Hämmern, Bohren etc. sind von Montag bis Freitag von 20 bis 7 Uhr Uhr zu unterlassen. Ebenso samstags ab 15 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig.
  • Sankt Konrad: keine Angabe
  • St. Wolfgang: keine Angabe
  • Traunkirchen (Verordnung): Der Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) ist am Samstag ab 16 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig verboten.
  • Scharnstein (Empfehlung): Die Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), oder Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen ist werktags (Montag bis Samstag) von 12 bis 14 Uhr zu unterlassen. Zusätzlich auch samstags ab 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
  • Vorchdorf (Verordnung): Der Betrieb oder die Verwendung von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren, Häckslern, motorbetriebenen Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen ist montags bis freitags von 20 bis 8 Uhr verboten. Ebenso am Samstag bis 9 und ab 18 Uhr sowie sonn- und feiertags den ganzen Tag. Gilt nicht für die Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriegebietes.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus dem Salzkammergut auf MeinBezirk.at/Salzkammergut

Neuigkeiten aus dem Salzkammergut als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Salzkammergut auf Facebook: MeinBezirk.at/Salzkammergut - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus dem Salzkammergut und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus dem Salzkammergut auf MeinBezirk.at/Salzkammergut

Neuigkeiten aus dem Salzkammergut als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Salzkammergut auf Facebook: MeinBezirk.at/Salzkammergut - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus dem Salzkammergut und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.