Lärmbelästigung: Wann sind Rasenmähen, Grillparties & Co im Salzkammergut erlaubt

Zur Mittagszeit sollte der Rasenmäher ruhen. | Foto: Symbolfoto – Julia Mihatsch/panthermedia
  • Zur Mittagszeit sollte der Rasenmäher ruhen.
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SALZKAMMERGUT. Es stehen gesellige Grillparties am Programm oder das gute Wetter wird zur Gartenpflege genutzt. Für Berufstätige bleiben oft nur noch die Abendstunden oder das Wochenende zum Rasenmähen. Dies stößt bei den Nachbarn nicht immer auf großen Anklang. "Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch Rasenmähen sind aber eher selten", erklärt Alois Lanz, Bezirkshauptmann von Gmunden. Die rechtliche Lage unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde: Man kann nach § 4 des OÖ Polizeistrafgesetztes oder nach § 41 der Oö. Gemeindeordnung die Ruhezeiten individuell bestimmen. Weil es Bürgermeister Egon Höll zufolge sehr schwierig ist, eine Verordnung in Sachen Lärmbelästigung durchzusetzen, gibt es in Obertraun nur eine Empfehlung.

"Gutes Miteinander"

„Diese besagt, dass Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Samstag zwischen 12 und 13 Uhr und sonn- bzw. feiertags ganztägig unterlassen werden sollen.“ Exekutieren könne man das als Gemeindevertreter dann aber nicht, Höll muss dann immer auf die Polizei verweisen. „Grundsätzlich funktioniert das Miteinander bei uns in Obertraun sehr gut – falls es absehbar ist, dass eine Party mal länger dauert, redet man sich mit den Nachbarn zusammen, sofern diese nicht ohnehin eingeladen sind“, erklärt der Bürgermeister. Schwarze Schafe gebe es aber immer, „die sich dann auf der einen Seite beschweren, dass ein Nachbar zu laut ist, auf der anderen Seite aber auch keine Rücksicht nehmen.“ Generell kommt in Obertraun also das Privatrecht zum Tragen, welches Lärmbelästigungen zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. „Als Gemeinde kann man aber eine Sonderbewilligung ausstellen“, so Höll.

Baulärm minimieren

Offiziell gibt es in St. Wolfgang weder eine eigene Verordnung noch eine Empfehlung, die etwaige Lärmbelästigungen durch Gartenarbeiten einschränkt. „Trotzdem bitten wir um Einhaltung der Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr“, so Bürgermeister Franz Eisl, „und ganz besondere Rücksichtnahme an Sonn- und Feiertagen.“ Über die Sommermonate ist die Wolfgangseegemeinde zudem darauf bedacht, den Baulärm zu minimieren. „Auf den jeweiligen Bescheiden ist vermerkt, an welchen Tagen nicht im großen Stil umgebaut werden darf“, so Eisl. So soll die Urlaubszeit für Einheimische und Touristen noch entspannender und ohne Lärm von Walze, Presslufthammer & Co sein.

Appell der Landwirte

Immer wieder kommt es zu kleineren Konflikten zwischen Landwirten und den Anrainern. "Gerade in der Nähe zur Stadt oder zu Siedlungen kommt das vor. Leute beschweren sich etwa, wenn der Landwirt am Wochenende oder abends am Feld arbeitet – und die Nachbarn da genau frei haben", erklärt Bezirksbäuerin Anna Wimmer aus Roitham am Traunfall. Doch die Bauern müssen sich bei ihrer Arbeit nach dem Wetter richten. "Wir versuchen wirklich Rücksicht zu nehmen – oft gelingt das aber leider wetterbedingt nicht. Wir sind froh, wenn wir abends oder am Wochenende einmal frei haben, wir können aber einen Ernteausfall nicht riskieren. Dazu kommt, dass wir bienenschonend arbeiten – auch diese sind abends schon in ihrem Bienenstock." Oft kommt es auch zu Mißverständnissen: "Viele Anrainer glauben bei jedem Spritzwagen, dass wir Gift verwenden. Wir müssen aber unsere Felder düngen, das geschieht mit flüssigem Dünger!"

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