Ohlsdorf: Pestizide im Grundwasser – Anzeige des Landes OÖ
OHLSDORF. Seit Jahresbeginn ist die Forschergruppe „SOKO Ohlsdorf“ in der Gemeinde Ohlsdorf tätig, um einer Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung des Grundwassers in einem Teil von Ohlsdorf nachzugehen.
Im Juni wurde die sehr selten auftretende chemische Verbindung 1,4-Dichlor-2,3-dimethoxybenzol als Verursacher in minimalsten Dosen festgestellt. In einer gemeinsamen Abstimmung von Land und Gemeinde wurde anschließend die flächenmäßige Ausdehnung untersucht und in einer umfassenden Fahndung auch nach Spuren von anderen, seltenen Pestiziden gesucht. Das Ergebnis: In einem Teilbereich wurden starke Überschreitungen des Vorsorgewertes bei einigen seltenen Pestiziden festgestellt. Betroffen sind einige Hausbrunnen. Gemäß Beurteilung der Fachexperten liegt keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung vor.
Die Experten hegen aber den Verdacht, dass es zu einer oder mehreren punktuellen direkten Versickerungen der Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserkörper gekommen sein könnte – entweder durch fahrlässige und unsachgemäße Handhabung im Rahmen der Anwendung oder durch vorsätzliche illegale Entsorgung. Alle möglichen Ursachen werden untersucht.
Der Sachverhalt wurde gestern, Montag, der Staatsanwaltschaft Wels zur Anzeige übermittelt, damit alle Hebel für die Aufklärung der Ursache bewegt werden.
Zur Vorgeschichte – Grundwasser in Ohlsdorf
Bereits im Juni 2014 wurde jener Stoff, der seit längerem das Geruchsproblem des Wasser in Ohlsdorf verursacht hat, durch die SOKO Ohlsdorf festgestellt. Es handelt sich um die chemische Verbindung 1,4-Dichlor-2,3-dimethoxybenzol, die mit Pestiziden in Verbindung gebracht wird.
Die erweiterten Untersuchungen zeigen nun im gesamten Untersuchungsgebiet massive Belastungen des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln aus den Gruppen der Herbizide und Fungizide.
Insbesondere das Herbizid "Clopyralid" wurde in derart hohen Konzentrationen vorgefunden, dass ein flächenhafter Eintrag des Stoffes in das Grundwasser im Zuge der üblichen landwirtschaftlichen Bodennutzung nahezu ausgeschlossen ist.
Vielmehr besteht nach fachlicher Einschätzung der Verdacht, dass es zu einer oder mehreren punktuellen direkten Versickerungen der Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserkörper gekommen ist. Dies kann einerseits bei einer fahrlässigen und unsachgemäßen Handhabung im Rahmen der Anwendung vorkommen, andererseits kommt auch eine vorsätzliche illegale Entsorgung als mögliche Ursache in Frage.
Da beide möglichen Ursachen im Zusammenhang mit dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 180 und 181 stehen, wurde dieser Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft Wels zur Anzeige gebracht.
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