Arbeitszeiten auch wirklich einhalten
(AK). Die Arbeitszeit für Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Die tägliche Arbeitszeit für jugendliche Lehrlinge über 16 Jahre darf neun Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bis zu neun Stunden ist zur Erreichung einer längeren Freizeit am Wochenende oder durch Kollektivvertrag gestattet. Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit kann durch den Kollektiv-
vertrag erlaubt werden. In diesem Fall darf die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten und muss innerhalb eines mehrwöchigen Zeitraumes so verteilt werden, dass der wöchentliche Durchschnittszeitraum 40 Stunden nicht übersteigt.
Dies muss durch den Kollektivvertrag erlaubt sein. Für Lehrlinge über 18 Jahre gelten
die Bestimmungen wie für einen Erwachsenen.
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