Der eintragungsfähige Meistertitel
Imageschub für den beruflichen Ausbildungsweg
Um die Bedeutung der Lehre mehr Anerkennung zu verschaffen, können Personen mit einem Meistertitel diesen zukünftig in offizielle Dokumente eintragen lassen.
SALZKAMMERGUT. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8.Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig für offizielle Dokumente. Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, können ab 21.08.2020 den Titel „Meister“ oder „Meisterin“ vor ihrem Namen führen. Auch die Eintragung in amtlichen Urkunden (Reisepass, Führerschein Personalausweis etc.) ist in Kurzform („Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“) möglich. „Durch diesen Imageschub wird die Lehre und der berufliche Ausbildungsweg deutlich aufgewertet. Es ist erfreulich, dass die Qualifikationen von Meister und Meisterinnen mit diesem Schritt noch mehr geschätzt und honoriert werden", freut sich WKO Bezirksstellenobmann Martin Ettinger.
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