Goiserer wegen Besitzes von Kinderpornos zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt

Der 68-jährige Goiserer Pensionist musste sich am Landesgericht Wels wegen der pornografischen Darstellung Minderjähriger und Verbotener Veröffentlichung verantworten. | Foto: salzi.at
  • Der 68-jährige Goiserer Pensionist musste sich am Landesgericht Wels wegen der pornografischen Darstellung Minderjähriger und Verbotener Veröffentlichung verantworten.
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BAD GOISERN/WELS. Ein 68-jähriger Goiserer wurde – wie erst heute bekannt wurde – am 25. September wegen des Besitzes von kinderpornografischen Material (§ 207a StGB) und Verbotener Veröffentlichung (§301 StGB) zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde laut Richterin Gertrude Hellebrand, wegen 100 kinderpornografischer Fotos und (teilweise) wegen veröffentlichten Prozessakten aus dem Kinderpornoprozess der 1990er Jahre, schuldig gesprochen. "In Bezug auf die Verbotene Veröffentlichung war bei der Hälfte der Akten aus den 1990er Jahren nicht mehr eindeutig zu klären, ob diese Verfahrensbestandteile damals wirklich unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden oder nicht", so Richterin Hellebrand.

In Bezug auf das kinderpornografische Material könnte das Verfahren allerdings noch fortgesetzt werden. Wie das Landesgericht Wels mitteilt, wurden weit über 2000 Fotos noch nicht gerichtlich behandelt: "Es kommt jetzt darauf an, ob diese Fotos tatsächlich Minderjährige zeigen und ob nachgewiesen werden kann, dass diese Fotos tatsächlich von dem 68-jährigen Goiserer heruntergeladen wurden", so Hellebrand.

Der Angeklagte erbat sich nach dem Teilurteil Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Bis morgen, 30. September, soll feststehen, ob zumindest das erste Teilurteil – die eineinhalbjährige Haftstrafe – rechtskräftig wird.

Update, 1. Oktober:
Wie das Landesgericht Wels bestätigt, meldete der Goiserer Pensionist nun Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an. Das erstinstanzliche Urteil, eineinhalb Jahre Haft, ist damit nicht rechtskräftig.

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