Zwei Monate Probe: Traunbrücke wird in beide Richtungen befahrbar

Foto: Stadtamt Gmunden
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Mit Beendigung der Bauarbeiten am 25. November 2016 zwischen Rathausplatz und Trauntor wird die Durchfahrt durch die Gmundner Innenstadt wieder möglich sein. Bezirkshauptmannschaft, Stadtgemeinde und die Wirtschaftsinitiative Gmunden haben sich auf einen Testbetrieb für einen ampelgeregelten Gegenverkehr auf der Traunbrücke geeinigt.

GMUNDEN. Die Rahmenbedingungen sind komplex und es müssen verschiedene Parameter berücksichtigt werden. Die Entscheidung liegt bei der Bezirkshauptmannschaft als bescheidausstellende Behörde. Von Seiten der Bevölkerung und der Gmundner Kaufmannschaft wurde in den letzten Wochen der Wunsch nach einer beidseitig befahrbaren Traunbrücke immer lauter.

„Als Bezirkshauptmannschaft sind wir für eine funktionierende Verkehrsführung verantwortlich. Nimmt man die uns aus heutiger Sicht zur Verfügung stehenden Fakten, Expertengutachten sowie die jahrelange Erfahrung, so würden wir für eine Einbahnregelung entscheiden - egal ob stadtein- oder auswärts. Wir haben aber auch Verständnis für die Anliegen der Bevölkerung und der Wirtschaft. Deshalb haben wir uns für einen Testbetrieb entschieden und werden die diesbezüglichen Beschiede ausstellen“, sagt Bezirkshauptmann Mag. Alois Lanz.

Der Testbetrieb startet am 26. November 2016 und endet am 28. Jänner 2017. „Sollte die Regelung zu nachhaltigen Staubildungen und unzumutbaren Verkehrsverhältnissen führen, behalten wir uns das Recht vor, den Testbetrieb vorzeitig zu beenden“, ergänzt Lanz.

Für den Testbetrieb hat sich vor allem die WIG (Wirtschaftsinitiative Gmunden) stark gemacht. Mit einer von 160 Personen unterzeichneten Petition wurde der Forderung Nachdruck verliehen. „Der Vorstand der WIG ist der Bezirkshauptmannschaft für ihr Entgegenkommen und die gezeigte Flexibilität sehr dankbar und übernimmt auch die Verantwortung für etwaige negative Auswirkungen,“ erklärt WIG-Obmann Mag. Florian Schönleitner.

Die WIG hat mehr als 90 Mitgliedsbetriebe. Dem Vorstand gehören neben Florian Schönleitner noch Sabine Eisner, Tina Ettinger, Manfred Reingruber, Wolfgang Reingruber, Harald Prielinger, Andreas Paschinger und Mag. Jochen Forstinger an.

Nachdem die Bauarbeiten an der Traunbrücke bis 2018 dauern, ist eine abgesicherte und fundierte Entscheidung auf breiter Basis wünschenswert. „Als Stadtgemeinde ist es uns wichtig, die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Wirtschaft so gering als möglich zu halten. Mit der Möglichkeit des Testbetriebes verlassen wir uns nicht nur auf Expertenmeinungen, sondern können die Verkehrslösung in einem Echtzeitbetrieb testen. Die darauf aufbauende endgültige Entscheidung wird somit im Rahmen eines breiten Konsens erfolgen“, sagt Bürgermeister Mag. Stefan Krapf.

Die Traunbrücke wird während der Bauarbeiten in jedem Fall ein verkehrstechnisches Nadelöhr sein. „Der Gegenverkehrsbereich soll in erster Linie helfen, die Verbindung zwischen Traundorf und Weyer mit der Innenstadt – und umgekehrt – zu erleichtern. Für „Durchfahrten“ um beispielsweise von Altmünster nach Laakirchen zu gelangen, ersuche ich die Verkehrsteilnehmer, die Nordumfahrung zu wählen. Es gibt sowohl am Ost- wie auch Westufer ausreichend Parkplätze, von denen die Geschäfte am jeweils anderen Ufer in wenigen Gehminuten erreicht werden können. Ich hoffe, dass die Autofahrer im Sinne einer Verkehrsentlastung hier ein entsprechendes Bewusstsein zeigen“, appelliert Verkehrsstadtrat Wolfgang Sageder an die Vernunft.

Eine Verlängerung der Bauzeit ist rechtlich nicht möglich

Zwischen Land OÖ und Stadtgemeinde gibt es Verträge, die besagen, dass der Verursacher von Bauzeitverzögerungen die daraus resultierenden Mehrkosten alleine zu tragen hat. „Sollte der Testbetrieb zeigen, dass dieser zwar stautechnisch funktionieren würde, dies aber zu Lasten eines effizienten Baustellenbetriebes geht, können wir dem ampelgeregelten Gegenverkehr nicht zu stimmen, da die Mehrkosten ja bei der Gemeinde hängen bleiben würden“, so Krapf.

MESSUNG UND EVALUIERUNG
Um nach dem Testbetrieb eine sachliche und faktenbasierte Entscheidung treffen zu können, ob der ampelgeregelte Gegenverkehr bleibt oder doch auf ein Einbahnsystem umgestellt werden muss, wurde eine Kriterienkatalog zur Evaluierung entwickelt.

Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und die Staubildung

Zwischen Grabenkreuzung und dem Kreisverkehr beim Plassauerhof wird es zu einem vermehrten Verkehrsaufkommen und zur Bildung von Rückstaus kommen, die in Spitzenzeiten vermutlich auch darüber hinaus gehen werden. Mit den Evaluierungskriterien soll ein objektiver Maßstab gefunden werden und Grenzen für die „Erträglichkeit“ definiert werden.

Folgende Instrumente zur Staumessung stehen zur Verfügung:

• Zählgeräte, welche die Frequenz und Verkehrsdichte messen
• Einsatzfahrer des Roten Kreuz dokumentieren die Auswirkungen dieser Verkehrsführung.
• Dokumentierte Beton-Anlieferzeiten ab Werk
• Betriebe, die entlang der Trasse angesiedelt sind, werden die Verkehrssituation dokumentieren und mit Bildern untermauern
• Direkte Befragungen von Passanten und Autofahrern geben Rückschlüsse über die subjektiv wahrgenommene Erträglichkeit

Darüber hinaus werden zwei weitere Entscheidungskriterien erhoben und festgehalten:

A) Die Durchfahrtszeit durch die Innenstadt wird mit der Zeit verglichen, die man benötigen würde, wenn man die Nordumfahrung wählen würde. (verglichen werden immer die jeweiligen Tageszeiten)
B) In der Zeit von 7 – 9 Uhr und 16 – 18 Uhr wird eine Stauzone akzeptiert, die über die Grabenkreuzung bzw. bis über den Kreisverkehr Plassauerhof hinausreicht. Während der sonstigen Tageszeiten sollte der Stau maximal bis zum Graben und Plassauerhof reichen.

Auswirkungen auf die Bauarbeiten und die Bauzeit

Die Auswirkungen auf den Bauablauf werden mit zwei Parametern bestimmt.
• Die Verarbeitungszeiten von Beton dürfen lt. ÖNORM bei max. 100 Minuten (Transportzeit + Verarbeitungszeit auf der Baustelle) liegen. Bei den bisherigen Bauabschnitten lag die Zeit für die Anlieferung bei durchschnittlich 25 Minuten. Unter Berücksichtigung der Gegenverkehrszone wurde festgelegt, dass die Anlieferungszeit 40 Minuten nicht überschreiten darf.
• Der Bauzeitplan wird einem permanenten SOLL – IST Vergleich unterzogen.

Auswirkungen auf die Wirtschaft

Im Rahmen einer wöchentlichen Online-Befragung werden die Betriebe der Gmundner Innenstadt gebeten, ihre Einschätzungen hinsichtlich

• Entwicklung der Kundenfrequenz
• Zufriedenheit der Kunden
• und der eigenen Zufriedenheit mit der Verkehrssituation
abzugeben.

ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
Um den ampelgeregelten Gegenverkehrsbereich realisieren zu können, sind eine Reihe von Maßnahmen zu setzen:

• Ampelschaltung
Aufgrund der komplexen Anforderungen wird anstelle einer Baustellenampel eine normale Ampel installiert. Insgesamt stehen14 Fernbedienungen, insbesondere für die Einsatzfahrzeuge, zur Verfügung. Weiters kann die Ampel via SMS angesteuert werden.
Die Ampel am Klosterplatz ist „gelb-geschaltet“, jene Am Graben läuft im Normalbetrieb.

• Rettungsgasse
Die Rettungsgasse vom Cafe Baumgartner über die Esplanade, Schubertplatz bis hin zur Rampe am Museumsplatz wird wieder aktiviert und darf ausschließlich von Einsatzfahrzeugen im Einsatz befahren werden! Es werden keinerlei Ausnahmegenehmigungen erteilt, weder für Taxis, Zustelldienste bzw. private Ansuchen.

• Rathausplatz
Die Zufahrt zum Rathausplatz ist nur beim Rathaus vom Graben aus kommend möglich. Aus Richtung Trauntor kommend wird es ein Linksabbiege-Verbot geben. Die Ausfahrt beim Hotel Schwan wird nach links wie auch nach rechts möglich sein.

• Schiffslände
Die Schiffslände wird als Einbahn von der Georgstraße/Klosterplatz aus für Linksabbieger wie auch für Rechtsabbieger von der Traunbrücke aus kommend, erreichbar sein. Der Verkehr wird über Weyer – Seebahnhof ausgeleitet.
Einsatzfahrzeuge fahren (entgegen der Einbahn) über Weyer zur Schiffslände.

• Citybusse
Die Regelung der Buslinien bleibt wie dzt. aufrecht, weil die Staubildung in der Testphase nicht vorausberechnet und damit der Fahrplan nicht seriös eingetaktet werden kann.

• Beschränkungen für Schwerverkehr
Im Bereich Graben bis Klosterplatz wird eine Beschränkung für Fahrzeuge über 7.5 Tonnen eingerichtet, für die Brücke wird eine allgemeine Beschränkung von 3,5 Tonnen verordnet. Dies gilt dann auch für Reisebusse.

VERKEHRSFÜHRUNG FÜR TESTBETRIEB: siehe Skizze

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