Bayern
24-Stunden-Regelungen für Grenzübertritte, aber nicht für Berufspendler

Die Einreise nach Deutschland bzw. in den Freistaat Bayern wird derzeit wegen der Corona-Pandemie stark reguliert. Berufspendler sollen unter die 24-Stunden-Regelung fallen, das fordern Passauer CSU-Poltiker und ÖVP-Abgeordnete Tausch. | Foto: Thomas Kunde
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  • Die Einreise nach Deutschland bzw. in den Freistaat Bayern wird derzeit wegen der Corona-Pandemie stark reguliert. Berufspendler sollen unter die 24-Stunden-Regelung fallen, das fordern Passauer CSU-Poltiker und ÖVP-Abgeordnete Tausch.
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UPDATE, 25. November 2020: Das Bayerische Verfassungsgericht hat gestern die wöchentliche Testpflicht für Berufspendler für ungültig erklärt. Damit hat das Gericht einer Klage zweiter österreichischen Schüler nachgegeben, die ein bayerisches Gymnasium besuchen. Allerdings war die Verordnung ohnehin bis Ende November befristet und wäre somit in wenigen Tagen ausgelaufen. Wie es dann mit der Testpflicht weitergeht, ist bislang offen.

Forderung, dass Berufspendler auch unter die 24-Stunden-Regelung für Grenzübertritte fallen.

BEZIRK SCHÄRDING. Mit 9. November hat Bayern seine Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten wie Österreich noch einmal verschärft. Doch Aufenthalte von weniger als 24 Stunden sind ohne Auflagen möglich, stellte das bayerische Gesundheitsministerium fest. Zuvor waren es 48 Stunden. Das gilt sowohl für bayerische Staatsbürger, die nach Österreich kommen, als auch für Österreicher, die sich weniger als einen Tag in Bayern aufhalten. "Hierdurch sollen etwa Fahrten zum Einkaufen oder für Arztbesuche möglich sein. Gleichwohl ruft das bayerische Gesundheitsministerium dazu auf, auf unnötige Reisen zu verzichten und Kontakte wo immer möglich zu beschränken", so ein Sprecher des Ministeriums. Menschen, die sich länger als 24 Stunden in einem Risiko-Gebiet aufhalten, fallen unter eine Quarantäne-Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen (siehe Aufleistung weiter unten).

Kostenlose Test erschlichen?

Weiterhin gültig ist jedoch die wöchentliche Corona-Testpflicht für Berufspendler. Die Stadt Passau hat daher die Kapazitäten im kommunalen Testzentrum am Klinikum Passau seit Inkrafttreten der Testpflicht verdoppelt, berichtet die Pressesprecherin des Passauer Oberbürgermeisters, Karin Schmeller. Die dortige Teststation hat von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Schmeller weiter: "Täglich werden circa 260 Tests durchgeführt. Die Kapazitäten sind voll ausgelastet, insbesondere können nicht alle Anfragen von österreichischen Berufspendlern erfüllt werden." In Neuhaus am Inn und Wegscheid wurden mobile Teststationen in Betrieb genommen. Bayerische Medien berichten von Fällen, in denen sich Menschen zu unrecht als Pendler ausgegeben hätten, um einen kostenlosen Corona-Test zu erhalten. "Die wöchentliche Testpflicht für Berufspendler sorgt für ziemliches Chaos und ist eine zusätzliche Bürde für die Arbeitnehmer", meint Landtagsabgeordnete Barbara Tausch nachdem die Regelung nun seit mehr als zwei Wochen in Kraft ist.

Passaus Testzentren entlasten

Ihre Forderung: Auch Berufspendler sollen unter die 24-Stunden-Regelung fallen. Schützenhilfe dafür kommt von ihren Amtskollegen, den Passauer CSU-Politikern Walter Taubeneder und Gerhard Waschler. Beide sind Mitglieder des bayerischen Landtags. In einer Videokonferenz tauschten sich die drei Abgeordneten kürzlich zum Grenzthema aus.

"Die Abschaffung der wöchentlichen Testpflicht würde, angesichts der 1.600 Berufspendler alleine im Grenzraum zwischen dem Landkreis Passau und dem Innviertel, eine spürbare Entlastung der Corona-Teststationen bringen." Walter Taubeneder und Gerhard Waschler, CSU

Menschenansammlungen an den Teststationen ließen sich so vermeiden. Die Testpflicht sei schlichtweg kontraproduktiv für den Gesundheitsschutz, so Barbara Tausch:

"Denn durch die Testpflicht machen Pendler zusätzliche Wege." Barbara Tausch, ÖVP

Für den Fall, dass sich jemand mit dem Corona-Virus anstecke, würden ohnehin situative Konzepte an der jeweiligen Arbeitsstelle oder Schule greifen, so die ÖVP-Politikerin. Und: "Beide Länder befinden sich in einem Lockdown, der sich nur im geringen Umfang unterscheidet", meint Tausch. Stattdessen sollen Pendlerbescheinigungen wie im Frühjahr ausgestellt werden, sind sich die drei Abgeordneten einig. „Das Virus ist da, es ist nicht wegzuleugnen, aber es wird nicht in der Mitte des Inns stehen bleiben“, wie die Landtagsabgeordneten weiter betonen. Die beiden bayerischen Abgeordneten möchten den Vorstoß an die bayerische Staatskanzlei herantragen und auch Tausch will den Vorschlag in die politische Diskussion einbringen.

Ausnahmen für Quarantäne-Verordnung:
Nicht in Quarantäne müssen Personen, die
• ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet gereist sind.
• nur zur Durchreise in Deutschland einreisen.
• sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten, weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen.
• aus beruflichen Gründen nach Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter (...) zu transportieren.

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Einreise nach Bayern.

Die Einreise nach Deutschland bzw. in den Freistaat Bayern wird derzeit wegen der Corona-Pandemie stark reguliert. Berufspendler sollen unter die 24-Stunden-Regelung fallen, das fordern Passauer CSU-Poltiker und ÖVP-Abgeordnete Tausch. | Foto: Thomas Kunde
In einer Videokonferenz tauschten sich die beiden bayerischen CSU-Abgeordneten Walter Taubeneder (li.) und Gerhard Waschler (mitte) und ÖVP-Landtagsabgeordnete Barbara Tausch zur Grenzsitation aus.  | Foto: Christoph Weishäupl
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