Kinderbetreuung
AK-Kinderbetreuungsatlas – "Stillstand" im Bezirk Schärding
Flexible Arbeitszeiten, aber starre Öffnungszeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen – so sieht's im Bezirk aus.
BEZIRK SCHÄRDING (ebd). Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird nicht leichter, im Gegenteil. Der aktuelle Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer zeigt, dass sich die Kinderbetreuung im Bezirk Schärding im Vergleich zum Vorjahr nicht verbessert hat. Im Bezirk gibt es nur zwei 1A-Gemeinden. Das sind Schärding und St. Florian/Inn. „Es müssen endlich in allen Gemeinden professionelle und aussagekräftige Bedarfserhebungen durchgeführt werden“, fordert AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Platzvergabe müsse außerdem serviceorientiert und transparent erfolgen: „Da landen die Eltern oft in einer Warteschleife. Sie brauchen aber zeitgerecht Informationen, ob und wann sie mit einem Betreuungsplatz für ihr Kind rechnen können." Mit den zwei 1A-Gemeinden im Bezirk – das entspricht 6,7 Prozent – liegt Schärding deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 20 Prozent. Von insgesamt 39 Verbesserungen in Oberösterreich entfällt keine einzige auf den Bezirk Schärding. Es gibt acht A-Gemeinden im Bezirk (26,7 Prozent). Auch hier liegt Schärding unter dem Oberösterreich-Schnitt von 38,4 Prozent. In 6,7 Prozent der Schärdinger Gemeinden (OÖ: 8,6 Prozent) gibt es keinerlei Angebot für Unter-Dreijährige – das sind Eggerding und Mayrhof.
Unter Landes-Durchschnitt
In 20 Prozent keine Betreuung für Volksschulkinder (OÖ: 7,1 Prozent). 13,3 Prozent bieten kein Mittagessen im Kindergarten (OÖ: 6,4 Prozent), und 60 Prozent der Kindergärten haben kürzer als acht Stunden geöffnet (OÖ: 31,6 Prozent).
Zur Sache
Mit dem Kinderbetreuungsatlas gibt die AK jedes Jahr einen Überblick über das Angebot in den oberösterreichischen Gemeinden. Als Maßstab für das Ermöglichen einer Vollzeitbeschäftigung habt die AK auch heuer wieder den Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie (VIF) herangezogen, der für Kindergärten folgende Kriterien vorsieht:
- mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag
- an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet
- Mittagessen zumindest von Montag bis Donnerstag
- maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen
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