Bezirkshauptmannschaft Schärding
Das sind die wichtigsten Corona-Regeln für Veranstaltungen

- Die BH informiert über die aktuellen Regeln für Veranstaltungen. Am wichtigsten sei es jedoch, dass jeder einzelne die Abstands- und Hygieneregeln eigenverantwortlich lebt – zudem kann sich die Lage jederzeit ändern.
- Foto: BH Schärding
- hochgeladen von Judith Kunde
Die sogenannte Covid-19-Lockerungsverordnung enthält derzeit die wichtigsten Bestimmungen bezüglich Veranstaltungen – sei es Sport, Gastgewerbe, Massenbeförderungsmittel oder Kirchenbesuch.
BEZIRK SCHÄRDING (juk). "Die – bundesweit betrachtet – nach wie vor dynamische Lage bringt es mit sich, dass diese Verordnung bereits neunmal novelliert wurde und auch künftige Änderungen oder Anpassungen ohne Vorlaufzeiten möglich sind", gibt Ernst Maier von der Bezirkshauptmannschaft Schärding zu bedenken. Sprich Regeln für Veranstaltungen können sich jederzeit ändern. Und: "Wir bekommen viele Anfragen bezüglich Veranstaltungen, wobei Abgrenzungen mitunter nicht ganz einfach zu treffen sind. Covid-19 wird natürlich dann bestmöglich eingedämmt, wenn wir alle die Abstands- und Hygieneregeln eigenverantwortlich leben."
Friedrich Burgstaller, Covid-19-Beauftragter der BH Schärding, beantwortet Fragen zu Veranstaltungs-Sicherheit:
Welche Vorgaben und Regelungen gelten aktuell für Veranstaltungen im Bezirk Schärding?
Seit 1. August ist es möglich, Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen abzuhalten. Die Abstandsregeln gelten natürlich weiterhin. Wenn mehr als 200 Personen erwartet werden, ist ein Covid-19-Präventionskonzept vorzulegen und ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen. Zudem gibt es dann nur zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze. Die Verantwortlichen sind meist sehr bemüht, für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen.
Gibt es Unterschiede zwischen Sport, kulturellen Veranstaltungen oder Festen beim Wirt?
Zwischen den verschiedenen Veranstaltungsarten gibt es Unterschiede, insbesondere bei der Verabreichung von Speisen und Getränken gibt es Sonderbestimmungen. Die 200er Grenze gilt sowohl für drinnen als draußen. Ab 200 Personen ist jedenfalls ein Covid-19-Präventionskonzept vorzulegen und ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen. Eine allfällige Genehmigungspflicht richtet sich dann nach der Anzahl der Personen. Im Gastgewerbe wiederum ist insbesondere zwischen einzelnen Besuchergruppen zu unterscheiden.
Welche Regeln gelten für Veranstaltungen, bei denen es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt?
Auch hier gilt die 200-Personen-Grenze, da gibt es keine Ausnahme.
Mit welchen Strafen müssen Veranstalter rechnen, die sich nicht an die Vorgaben halten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, natürlich gibt es Anzeigen. Aber der Schwerpunkt liegt auf dem Bewusstmachen beziehungsweise Ermahnen. Sofern die Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, liegt eine Verwaltungsübertretung vor, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro zu ahnden ist.
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