Streit um illegalen "Hausbau" im eigenem Waldstück
Josef Gruber musste in eigenem Waldstück Geräteschuppen abreißen – andere nicht. Doch wie kann das sein?
SCHARDENBERG (ebd). "Mir geht es um Gerechtigkeit", sagt Gruber im Gespräch mit der BezirksRundschau. "Es kann nicht sein, dass ich meinen Geräteschuppen wegreißen musste und andere, die genauso wenig eine Baugenehmigung dafür haben, nicht." Seit 2011 hat Gruber das rund 20 Quadratmeter große Gebäude als reinen Geräteschuppen genutzt. 2015 flatterte laut eigenen Angaben eine Anzeige ins Haus. Was folgte, war ein Rechtsstreit. "Im Frühjahr kam der Gerichtsbescheid, dass ich die Hütte bis 1. Mai wegräumen muss." Gruber gibt zu, für die Errichtung des Schuppens keine Baugenehmigung gehabt zu haben. Unverständlich sei für ihn allerdings, dass er von zahlreichen ähnlichen Hütten ohne Genehmigung wisse, diese aber nicht abgerissen werden müssen." Der Schardenberger fühlt sich benachteiligt, spricht von Willkür.
Jedem Vergehen wird nachgegangen
Dazu der zuständige Leiter des Forstdienstes der Bezirkshauptmannschaft Schärding, Hanspeter Haferlbauer: "Es gibt manche Hütten, die sind so alt, dass sie legal sind. Aber im Grunde müssen alle illegalen Hütten, von denen wir wissen, weg." Das Problem sei für Haferlbauer nicht neu, weil so gut wie jede Gemeinde im Bezirk davon betroffen ist. Pro Jahr sind es bis zu zehn Fälle. "Das ist kein kleines Randproblem mehr", sagt Haferlbauer. Dabei spielt die Größe des Gebäudes keine Rolle. Auf die Frage, ob es für solche Geräteschuppen überhaupt eine Baugenehmigung gibt, meinte er. "Es gibt die Möglichkeit einer Bewilligung, aber die Kriterien, die der Verwaltungsgerichtshof auferlegt hat, sind sehr hoch. Es braucht dafür die Bewilligung von mindestens drei Rechtsgebieten wie etwa Forstgesetz und Naturschutzgesetz. Um ehrlich zu sein fällt mir kein einziger Waldbesitzer ein, der sie erfüllen würde."
Sehr hohe Auflagen
Und was rät der Forstleiter nun jenen, die über eine illegale Hütte verfügen? "Wenn sie sie schon ein paar Jahre haben, sollen sie sich darüber freuen." Also wo kein Kläger, da kein Richter? "Nein, sobald wir auf eine Hütte aufmerksam werden oder in Kenntnis darüber gesetzt werden, gehen wir der Sache nach. Manche haben eben Glück, aber es sind nur sehr wenige, die durchrutschen."
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