Leserbrief
Verhindert Denkmalschutz die Schärdinger Stadtentwicklung?

Der Schärdinger Richard Armstark weist in seinem Leserbrief am Beispiel eines verweigerten Lifteinbaus in ein altes Stadthaus auf die starren Denkmalschutzauflagen hin. Sie verhindern laut Armstark die sinnvolle Modernisierung – und tragen so seiner Meinung nach zur weiteren Abwanderung und zum Leerstand in der Altstadt bei.

Schärding wird gemeinhin öfters als die „schönste Barockstadt Österreichs“ bezeichnet. Dass dem so ist, könnte man wohl durchaus auch einer sehr rührigen Gruppe von Einwohnern zuschreiben, denen das historische Stadtbild und dessen Erhaltung ein besonderes Anliegen ist. So gibt es in Schärding neben der vom Gemeinderat abgesegneten „Altstadtsatzung“, welche sehr detailliert beschreibt, wie und in welcher Art und Weise Um– oder Neubauten auszuführen beziehungsweise zu gestalten sind, einen Verschönerungsverein und einen Stadtverein, welche sich dieses Themas annehmen.

Doch damit nicht genug, auch das in der Landeshauptstadt angesiedelte Landesdenkmalamt will und muss gefragt werden. Wer nun annimmt, dass hier eine Übereinstimmung ohnehin von vornherein gegeben sein müsste, muss leider eines Besseren belehrt werden. Klarerweise unterscheiden sich die Denkweisen der “Ureinwohner“, welche oft über viele Jahrzehnte im Ort wohnen, von denen der Landesbeamten, welche nur gelegentlich durch eine spezielle Baumaßnahme von Gesetzes-Wegen auf den Plan gerufen werden.

Während es den Bewohnern neben dem Begriff des sogenannten Ensembleschutzes auch stark auf die Nutzung eines betroffenen Gebäudes ankommt, treten Beamte des Landesdenkmalamtes zuerst einmal für die Erhaltung des „Altbestandes“ ein. Dass diese Entscheidungen vom Amt nicht immer „sinnvoll“ sind und sich teilweise ins genaue Gegenteil verkehren, kann sehr eindrucksvoll an diversen Beispielen verdeutlicht werden. Dass gegenseitige Schuldzuweisungen jedoch bereits einmal zu größeren Erfolgen geführt hätten, ist eigentlich nicht bekannt. Das Problem besteht vielmehr darin, dass die getroffenen Feststellungen des Denkmalamtes in den allermeisten Fällen durch den Bürger gar nicht hinterfragt werden können. Es genügt, dass der Beamte sich auf sein Weisungsrecht und seinen von Amts wegen bestätigten Sachverstands beruft.

Lifteinbau als  "Zankapfel"

Im vorliegenden Fall, in dem es sich um den Einbau eines Lifts in ein Altstadthaus am Unteren Stadtplatz in Schärding dreht, ist dies zurzeit genau der Fall. Dieses Gebäude soll nach Vorstellung der Hausbesitzer durch den Lifteinbau und durch die dadurch wirtschaftlich unbedingt notwendige Aufstockung um ein Stockwerk zu einer attraktiven Adresse für neue Altstadtbewohner werden. Wirtschaftliche Argumente müssen vom Denkmalamt keine Priorität eingeräumt werden. Soweit verständlich und auch hinnehmbar. In diesem Fall jedoch, in dem die Fassade an der Straßenseite absolut gleich bleiben würde, darf jedoch schon die Sinnhaftigkeit der Verweigerung der Umbaubewilligung bezweifelt werden.

Also zum Punkt: Die Fassade bleibt, wie sie ist.
Es sollen vier Wohnungen in einem bereits bestehenden Gebäude neu errichtet werden.
Es soll mit großem finanziellem Aufwand der Dachstuhl saniert werden.
Die Aufstockung ist lediglich vom Hinterhof wahrnehmbar.
Das Denkmalamt sagt nein.

Die allermeisten Häuser in Schärding haben keinen Lift. Dadurch ist der – auch in anderen Altstädten beklagbare Leerstand im zweiten oder auch im dritten Obergeschoss erklärbar. Altstadt – kein Parkplatz – kein Lift. Wer tut sich das an? Sind wir nicht alle – die ganze Gesellschaft – aufgerufen, uns gegen das langsame Sterben der Altstädte zu wehren?
Ist nicht auch das Denkmalamt ein Teil unserer Gesellschaft?

Richard Armstark
Schärding

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