Interne Ermittlungen
Versäumte Strafverfolgungsmaßnahmen kosten BH Schärding 700.000 Euro
Festgestellte Verjährung im Bereich Glücksspiel beschert der Bezirkshauptmannschaft Schärding wohl einen Schaden von über 700.000 Euro. Aktuell ermittelt die Interne Revision.
SCHÄRDING. Doch was ist passiert? Bei der BH Schärding wurden laut einer Presseaussendung des Landes OÖ kürzlich Verjährungen festgestellt, die sich unter anderem auf den Bereich des Glücksspiels beziehen. So besteht der Verdacht, dass nach Anzeigen keine ausreichenden Maßnahmen zur Strafverfolgung gesetzt wurden. Der Schaden könnte sich nach derzeitigem Wissensstand auf mehr als 700.000 Euro belaufen.
Interne Untersuchungen laufen
Als das Amt der oberösterreichischen Landesregierung davon erfahren hat, wurde sofort gehandelt, heißt es in der Aussendung. So wurden umgehend interne Untersuchungen angeordnet. Diese mündeten letztlich darin, dass Landesamtsdirektor Thomas Schäffer am 3. November 2023 eine Sachverhaltsdarstellung mit dem Ersuchen um rechtliche Beurteilung an die Staatsanwaltschaft Ried veranlasst hat mit dem Hinweis, dass sukzessive weitere Unterlagen übermittelt würden. Zeitgleich wurden unmittelbare Handlungen gesetzt, die sicherstellten, dass weitere Verfahren, die zu verjähren drohten, sofort bearbeitet wurden.
Schaden noch viel größer?
Nach ersten Auswertungen wird nicht ausgeschlossen, dass weitere Fälle gefunden werden. Derzeit sichtet die interne Revision alle Akten, um zu einer endgültigen Beurteilung der Situation zu kommen. Im Laufe der kommenden Woche wird dann bekannt sein, wie viele Akten betroffen sind und um welche Summe es geht. Welche allfälligen rechtlichen Schritte gesetzt werden, hängt sowohl von diesem Ergebnis ab als auch von jenen Ergebnissen, zu denen die Ermittlungsbehörden im Zuge ihrer Arbeit kommen werden. Auch die Beurteilung der Dienstaufsicht wird auf Basis der Erkenntnisse erfolgen. Selbiges gilt für die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche. Die BezirksRundSchau bat Bezirkshauptmann Florian Kolmhofer um eine Stellungnahme. Dieser verwies allerdings auf die Presseaussendung des Landes.
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