WhatsApp für Schärdings Gemeinden tabu

- <f>Mitarbeiter der</f> Gemeinden haben aufgrund der Datenschutzgrundverordnung quasi WhatsApp-Verbot.
- Foto: babimu/Fotolia; Fotomontage BRS
- hochgeladen von David Ebner
Seit 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Für die Gemeinden hat das gravierende Folgen.
BEZIRK SCHÄRDING (ebd). Denn für die Kommune ist künftig die Verwendung von Nachrichtendiensten wie WhatsApp Geschichte, wie Gemeindebundpräsident Johann Hingsamer zur BezirksRundschau sagt. "Einfache Kommunikationsmittel wie etwa WhatsApp-Gruppen und ähnliches sind den Gemeinden nicht mehr erlaubt."
Zudem kommt auf jede einzelne Schärdinger Gemeinde ein immenser Mehraufwand zu, weil jede einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. "Darüber hinaus gibt es in jeder Gemeinde ab sofort einen Koordinator für Datenschutz", weiß Hingsamer. Denn: Schärding und Co. sind verpflichtet, eine fachlich geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. "Dabei ist zu beachten, dass der Datenschutzbeauftragte frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird und er bei der Ausübung seiner Tätigkeit jedenfalls weisungsfrei ist."
Hingsamer, der Bürgermeister von Eggerding ist, erklärt das anhand seiner Heimatgmeinde so: "Bei uns wurde der Datenschutzbeauftragte ausgelagert. Das wird jetzt von einem Softwareanbieter erledigt. Die Kosten dafür betragen rund 2.500 Euro pro Jahr." Rund 300 der 440 oberösterreichischen Gemeinden haben laut Gemeindebundpräsident die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten an die "Gemdat" ausgelagert.
Was den Koordinator in der jeweiligen Gemeinde betrifft, muss dieser künftig Zustimmungen betroffener Personen zur Datenspeicherung einholen. Ebenso muss er dokumentieren, wo und wie welche Daten gespeichert werden. "Das bedeutet einen enormen Mehraufwand", so Hingsamer. "Die Praxis wird zeigen, wieviel Zeit dies am Ende erfordert."
Gemeindezeitungen trifft's
An den "Kragen" geht's auch den Gemeindezeitungen. "Geburtstage, Jubiläen und Prüfungserfolge werden nur nach Zustimmung und Eingabe der betreffenden Person veröffentlicht. Personenbezogene Daten finden sich in der Zeitung nicht mehr", stellt Hingsamer klar. "Es ist bekannt, dass die Leser genau diese Informationen gerne gelesen haben. Das Recht auf Datenschutz steht hier aber künftig im Vordergrund, weshalb manche Informationen nicht mehr möglich sind."
Auf die Frage, ob die DSGVO für Gemeinden überhaupt etwas Positives bringt, meint Hingsamer: "Dass das Bewusstsein für Datensicherheit mit diesen Maßnahmen gestärkt und verbessert wird." Und was ist mit der Weitergabe von Geburstagsglückwünschen, Ehejubileen und andere Gemeindeereignissen an die Medien? "Hier bringt die DSGVO keine Änderung. Schon bisher durften die Gemeinden erst nach schriftlicher Zustimmung der betreffenden Person veröffentlicht werden."
Datenschutzgrundverordnung: Darum geht's
Aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverodnung gilt es für die 30 Schärdinger Gemeinden einiges zu beachten. Im Grunde betrifft die DSGVO alle Tätigkeiten bei den Gemeinden und alle Datenverarbeitungen.
Ausgenommen sind jene Behörden, "zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor sowie der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit". So müssen personenbezogene Daten für die jeweils betroffene Person auf nachvollziehbare Weise transparent verarbeitet werden. Personenbezogene Daten dürfen weiters nur mehr für den jeweils festgelegten Zweck verwendet werden.
Wesentlich ist zudem, dass personenbezogene Daten nur solange gespeichert werden dürfen, wie dies für jenen Zweck, für den sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.