Angestellte klagte unbezahlte Überstunden ein
Schärdinger Arbeiterkammer erstritt rund 2,6 Millionen Euro im Vorjahr für ihre Mitglieder.
BEZIRK (kpr). Jahrelang machte eine aus dem Bezirk Schärding stammende Schlecker-Mitarbeiterin Überstunden. Diese gingen allerdings über ihre All-In-Vereinbarung hinaus. Und: Erst spät wurde ihr bewusst, dass sie zu niedrig eingestuft war. Die AK Schärding berechnete eine Gehaltsdifferenz von rund 23.700 Euro für ein Jahr. "Das Unternehmen bot eine Vergleichszahlung von 500 Euro", berichtet AK-Leiter Wolfgang Schwarz. "Daraufhin klagten wir". Am Ende bekam die Frau 33.000 Euro netto nachgezahlt. Aber der Rest aus den vergangenen Jahren war verfallen. Denn: "Aufgrund der Verfallsfristen können Arbeitnehmer ihre Ansprüche nur für einen kurzen Zeitraum geltend machen." Dagegen hat die AK 2014 eine Bürgerinitiative gestartet: "Kurze Verfallsfristen von unter drei Jahren müssen abgeschafft werden", heißt es darin.
Mit diesen und anderen arbeitsrechtlichen Problemen hat die AK Schärding Jahr für Jahr zu tun. Wie Schwarz berichtet, konnte die AK im Vorjahr außergerichtlich 138.515 Euro an vorenthaltenem Entgelt erkämpfen. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht waren es 272.060 Euro. Für Arbeitnehmer, die von einer Insolvenz betroffen waren – zwei Unternehmen gingen 2014 in die Insolvenz – setzte die AK 555.740 Euro durch. In Sozialrechtsangelegenheiten, wie Pensionsansprüche oder Pflegegeld, erstritt die Arbeiterkammer etwa 1,6 Millionen Euro.
Insgesamt wandten sich 3667 Mitglieder im Vorjahr an die Schärdinger Arbeiterkammer. Schwarz berichtet von zahlreichen Anfragen bezüglich Bildungskarenz und Pflegeteilzeit.
Pessimistische & besorgte Arbeitnehmer
AK-Präsident Johann Kalliauer berichtet von einem Pessimismus unter den Arbeitnehmern. Der Österreichische Arbeitsklima Index zeige eine Arbeitszufriedenheit auf historischem Tiefpunkt an. Hinzu kommt die Angst um den Arbeitsplatz. So sind Arbeitnehmer eher bereit, sich Rechtsverstöße gefallen zu lassen. "Sie wollen zwar wissen, was ihnen zusteht, verzichten aber aus Angst um den Arbeitsplatz auf rechtliche Unterstützung", erklärt Kalliauer.
Die telefonische Rechtsberatung der Arbeiterkammer ist unter 050/6906-5011 erreichbar.
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