Biber nagt an Nerven der Aegidinger Landwirte
"Bei uns frisst er sogar Fichten": Der Biber am Kleinen Kösslbach macht Landwirten zu schaffen. Erhoffte Hilfe bleibt aus.
ST. AEGIDI (ska). "Was zu viel ist, ist zu viel", sagt Hubert Sageder. Seit zwei Jahren macht der Biber ihm und drei weiteren Landwirten aus St. Aegidi mit Grundstücken am Kleinen Kösslbach zu schaffen. Problem sind nicht nur die abgenagten Bäume.
"Der Biber untergräbt die Ufer. Mit dem Traktor kann man da nicht mehr runter", sagt etwa Rudi Auinger. Und: "Die Drainagen können nicht mehr ausrinnen", berichtet Landwirt Matthias Haas, der auch Obmann der Wassergenossenschaft St. Aegidi-Dorf ist. "Deshalb saufen die Wiesen ab. Die Drainagen zu reparieren kostet. Und wir müssen mitzahlen", ist er entrüstet.
27 Dämme wurden noch 2016 in diesem Bereich des Kleinen Kösslbaches gezählt. Das Hochwasser im Vorjahr hat einige zerstört. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese wieder aufgebaut werden, sei laut Naturschutzbehörde aber hoch. "Uns geht's nicht darum, den Biber auszurotten", sagt Sageder. "Die Population im Zaum zu halten, damit wär uns schon geholfen."
Bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding haben die vier Landwirte deshalb einen Antrag auf Entnahme des Bibers gestellt. Dieser ging bis zur Naturschutzabteilung des Landes und wurde dort schließlich abgewiesen. Denn der Biber ist streng geschützt. "Die Tötung ist die letzte Option", sagt Gerald Neubacher, Leiter des Naturschutzfachdienstes des Landes OÖ. Nur unter gewissen Voraussetzungen sei eine Entnahme des Nagers erlaubt (siehe rechts). Zuvor müsste Neubacher zufolge das "gelindeste" Mittel herangezogen werden, um den Biber zu "vergrämen". Wie etwa spezielle Anstriche für die Bäume oder Zäune. "Vom finanziellen Aufwand abgesehen, wäre der Zaun beim nächsten Hochwasser weg", ist Sageder überzeugt.
Jetzt fühlen sich die Aegidinger von der Politik im Stich gelassen. Insbesondere was die Entschädigung betrifft. Denn diese wiege die Zerstörung weit weitem nicht auf, wie Rudi Auinger sagt. Er nimmt die sogenannte Biberprämie in Anspruch. "Von meinen 20 Hektar sind zwei Hektar Wald betroffen. Die Prämie geht alleine schon für die Abgaben drauf", schildert er. 2015 hat Auinger rund 500 frische Erlen am Ufer gepflanzt. Innerhalb eines Jahres waren sie komplett weggefressen. "Jetzt geht der Biber sogar Tannen und Fichten an, was unüblich für den Nager ist", sagt er. Und auch die anderen Grundstücksbesitzer wünschen sich entsprechende Entschädigungszahlungen: Das Geld, das der Landwirt mit der Fläche erwirtschaften würde, stehe ihm auch zu.
Warten auf die Masterarbeit
St. Aegidis Bürgermeister Eduard Paminger stärkt den Landwirten den Rücken. "Ich kann den Ärger verstehen", sagt er und fordert eine Feststellung, ob der sogenannte "Günstige Erhaltungszustand" des Bibers am Kleinen Kösslbaches erreicht ist. "Das würde die Entnahmemaßnahmen wesentlich beeinflussen", ist er überzeugt. Allerdings wurde der Erhaltungszustand bereits einmal als günstig bezeichnet, wie Neubacher mitteilt. Er beruft sich nun auf eine Masterarbeit, die ein Student der Universität für Bodenkultur in Wien über die Situation in St. Aegidi verfasst. "Liefert diese neue Erkenntnisse, werden wir die Grundbesitzer kontaktieren."
Schön beruft sich auf eine Masterarbeit, die Student der Universität für Bodenkultur in Wien über die Situation am Kleinen Kösslbach in St. Aegidi verfasst hat. Ergebnisse dieser sollen Grundlage für nächste Entscheidungen sein. Die betroffenen Landwirte haben diese Arbeit noch nicht zu sehen bekommen. Dazu Schön:
Zur Sache: Rechtliche Grundlage
Der Biber ist eine streng geschützte Tierart gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat). Sie dürfen nach dem Oö. Naturschutzgesetz nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden. Das Entfernen oder Zerstören der Brutstätten ist verboten. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn etwa erhebliche Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, Viehbeständen, Wäldern oder Fischwässern abgewendet werden sollen. Und auch nur, wenn es keine anderweitige, zufriedenstellende Lösung gibt und der günstige Erhaltungszustand der Tiere aufrechterhalten wird.
Für die Biberprämie gibt es zwei Bemessungsgrundlagen: Kann der Grundbesitzer die Fläche weiterhin wirtschaftlich nutzen, bekommt er 100 Euro pro Hektar und Jahr. Ist eine Nutzung nicht mehr möglich sind es 300 Euro pro Hektar und Jahr.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.