Waldbrand
BH ruft Rauch- und Feuerverbot im Wald aus
Sieben Bezirkshauptmannschaften, darunter auch im Bezirk Schwaz, verbieten ab Freitag das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Gefährdungsgebieten.
BEZIRK SCHWAZ. Die enorme Hitze der letzten Tage führt zu äußerst trockenen Böden. Daher haben sieben Bezirkshauptmannschaften Ende der Woche beschlossen, per Verordnung ein Verbot zum Feuerentzünden und Rauchen im Wald sowie in Gefährdungsgebieten zu erlassen. Gefährdungsbereiche sind Areale, die so liegen, dass Feuer leicht auf angrenzenden Wald übergreifen kann. Dabei sollte die Bodenvegetation und lokale Windverhältnisse mitbedacht werden.
Borkenkäfer-Bekämpfung
Eine Ausnahme dieses Verbotes stellt die Bekämpfung der Borkenkäfer dar. Dabei werden Rinden und Äste durch WaldeigentümerInnen als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung verbrannt. Jedoch müssen die Waldeigentümer das zuständige Gemeindeamt, die Feuerwehr und die Landeswarnzentrale über diese Maßnahmen informieren.
Achtung bei Grillen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, kein Feuer im Wald zu entzünden. Dazu gehört auch in Waldnähe zu grillen. Auch dürfen keinesfalls glimmende Gegenstände wie Zündhölzer oder Zigaretten weggeworden werden.
Notruf 122
Das Land Tirol ruft die Bevölkerung auf, bei Entdeckung eines Waldbrandes umgehend den Feuerwehrnotruf 122 zu wählen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte zu warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können.
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