Kampf um Pensionsantritt
Pensionsantritt: Ärztlich bestätigte Leiden doch die PVA sagt nein
- Ärztliche Stellungnahmen zum Zustand von Peter E. gibt es genug. Die PVA bleibt hart.
- Foto: Haun
- hochgeladen von Florian Haun
Peter E. (Name von der Redaktion geändert) führt einen Kampf für seine Gesundheit bzw. das Recht in den Ruhestand treten zu dürfen. E. ist 1965 geboren und hat 38 Jahre lang in einer Tischlerei in der Region als Hilfstischler gearbeitet. Nebenbei verdiente sich der Arbeiter an den Wochenenden etwas dazu, indem er in der Gastronomie als Barkeeper tätig war. Ende Juli feierte E. seinen 60sten Geburtstag und das größte Geschenk, das man ihm machen könnte, wäre der verdiente Ruhestand
BEZIRK SCHWAZ (fh). Es ist ein beinahe beispielloser Kampf den Peter E. seit Jahren führt, denn sein körperlicher Zustand ist alles andere als gut. Der kritische, gesundheitliche Zustand des Mannes ist mehrfach ärztlich bestätigt und zu allem Überfluss erlitt er vor ca. zwei Jahren einen weiteren Rückschlag (Hodenbruch), welcher dem 60-Jährigen wohl den Rest seines Lebens begleiten wird. "Nach 38 Jahren Schwerarbeit und 15 Jahren Nachtarbeit an den Wochenenden denke ich, dass es nur gerecht ist, dass ich in Pension gehen darf. Man hat mir, obwohl die Tätigkeit als Hilfstischler nachgewiesenermaßen Schwerarbeit ist, den Schwerarbeit nicht zuerkannt und auch mein Antrag auf Invaliditätspension wurde abgelehnt", erklärt E. im Gespräch mit der MeinBezirk Redaktion. "Ich habe alles versucht und kann nur sagen, dass mein Körper am Ende ist. Ich kann nicht verstehen, wie man mich nach so langen Arbeitsjahren derart fallen lassen kann", beschwert sich E.
Im Kreis geschickt?
Peter E. wurde von der Pensionsversicherungsanstalt mehrfach erklärt, dass er bis 65 arbeiten müsse und auch vor Gericht wurden die Ansuchen des Mannes abgelehnt, doch der körperliche Zustand E's verschlechtert sich zusehends. "Die PVA schickt mich im Kreis und man erklärt mir immer wieder, dass ich die Zeiten nicht beisammen hätte, doch bei Eintritt ins Arbeitsleben im Jahr 1982 galt ein Vertrag, der auch heute noch Gültigkeit hat. Meine genauen Unterlagen habe ich von der PVA nur auf juristischen Druck bekommen und bei meiner Beurteilung ist sehr viel falsch gelaufen", erklärt Peter E.
Pensionsversicherung nimmt Stellung.
"Herr E. hat am 22.5.2023 einen Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten gestellt. Am 5.12.2023 wurden die angegebenen Schwerarbeitszeiten mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt und damit auch sein Antrag auf Schwerarbeitspension mit Bescheid vom 5.12.2023 abgelehnt. Am 7.2.2024 hat Herr E., vertreten durch die AK Tirol, dagegen eine Klage beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Mit Urteil vom 31.12.2024 wurde die Klage abgewiesen. Herr E. hat am 26.8.2020 einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt. Bei der Begutachtung wurde festgestellt, dass die Arbeitsfähigkeit für den ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Verweistätigkeiten ausreicht. Die Invaliditätspension wurde daher mit Bescheid vom 16.11.2020 abgelehnt, weil weder dauerhafte noch vorübergehende Invalidität vorliegt. Herr E. hat gegen den Bescheid am 23.11.2020 Klage eingereicht, die Klage allerdings am 13.3.2023 zurückgezogen", heißt es vonseiten der PVA.
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