Schwaz
Schleißiger Umgang mit Corona?
SCHWAZ (fh). Das Schwazer Schwimmbad ist natürlich an heißen Tagen ein Anziehungspunkt für die Menschen in der Stadt und durch die Corona-Krise sind überfüllte Schwimmbäder durchaus eine Reizthema.
In Schwaz kam es kürzlich zu einem Badeunfall bei dem ein 6-jähriges Mädchen aus Somalia beinahe ertrunken wäre. Durch die Schnelle Reaktion des Bademeisters vor Ort, welcher das Mädchen aus dem Wasser barg und erste Hilfe leistete, bzw. der Rettungskräfte konnte dem Kind das Leben gerettet werden. Das Mädchen ist, laut Informationen der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion, mittlerweile auch wieder aus der Klinik entlassen worden.
Somalis mit Corona?
Rund um den Vorfall gab es in der Silberstadt Schwaz Aufregung, denn der Vater der Familie war positiv auf das Corona-Virus getestet worden und es ging das Gerücht um der Vater habe sich trotzdem im Schwimmbad aufgehalten. Auf Anfrage der Redaktion bei Gert Delazer vom Corona-Kristenstab der Stadt Schwaz erklärt selbiger: "Mir ist dieses Gerücht auch mehrfach zu Ohren gekommen aber es ist so, dass der Vater gar nicht vor Ort war sondern nur die Mutter mit dem Kind. Bei beiden wurden ein Test durchgeführt und dieser verlief negativ. Wir hatten in diesem Zusammenhang Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft und auch diese hat sehr schnell reagiert", erklärt Delazer.
Cluster?
Aufgrund der Tatsache, dass der Vater des besagten Mädchens positiv auch Corona getestet worden ist, hätte auch die Mutter mit dem Kind (Corona-Cluster) keinesfalls im Schwimmbad sein dürfen, sondern hätte in Quarantäne bleiben müssen. Von Seiten der Stadt hieß es man habe die Testergebnisse für Mutter und Kind erst später bekommen und beide seien negativ gewesen. Nichts desto trotz wirft der Anwesenheit der Mutter und des Kindes im Schwazer Schwimmbad Fragen auf. Wurden hier die Quarantäne-Regeln gebrochen bzw. hat man hier ein Auge zugedrückt? Auch kürzlich aufgedeckt Fall einer Corona-Infizierten in einem Schwazer Hochhaus, welche gegen die Quarantäne-Maßnahmen verstoßen hatte, sorgte für Aufregung da die Bewohner des Hauses nicht informiert wurden.
Maßnahmen
Im Fall des aktuellen Coronavirus „sind die Kranken und Krankheitsverdächtigen abzusondern oder nach den Umständen des Falles lediglich bestimmten Verkehrsbeschränkungen zu unterwerfen.“ Wird die vollständige Absonderung verfügt, darf der Betroffene den bestimmten Raum oder die Wohnung nicht verlassen, das gilt auch für Einkäufe und Spaziergänge im eigenen Garten. Das betrifft Erkrankte und Kontaktpersonen der Kategorie I. Letztere leben entweder mit einem Betroffenen im selben Haushalt, hatten ungeschützten Körperkontakt mit ihm oder saßen längere Zeit näher als zwei Meter neben ihm oder im Flugzeug zwei Reihen vor oder hinter ihm. Die Absonderung endet, wenn 14 Tage nach dem Kontakt keine Symptome aufgetreten sind.
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