Coronacluster
Testpflicht in Mayrhofen und FFP2-Masken an definierten öffentlichen Orten

Aufgrund eines Coronaclusters wird Mayrhofen unter Quarantäne gestellt. | Foto: Haun
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MAYRHOFEN. Aufgrund eines Coronaclusters gelten für Mayrhofen strenge Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Eine Quarantäne wie im Frühjahr wird es nicht geben.

Maßnahmen aufgrund eines Clusters

Nach einer heutigen Abstimmung zwischen den BürgermeisterInnen des Bezirkes Schwaz, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Mitgliedern der Tiroler Landesregierung und des Einsatzstabes des Landes Tirol wurden aufgrund der aktuellen Infektionszahlen im Bezirk Schwaz und in der Gemeinde Mayrhofen weitere Maßnahmen getroffen. Diese Maßnahmen sollen im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus helfen.

Aktuell sind in der Gemeinde Mayrhofen 42 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bei 29 Personen wurde mittels PCR-Test und Analyse eine südafrikanische Virusvariante festgestellt.

Maßnahmen für die Gemeinde Mayrhofen

  • Breites PCR-Testangebot für die BürgerInnen der Gemeinde Mayrhofen
  • Alle BürgerInnen sollen sich in den nächsten Tagen zweimal verpflichtend PCR-testen lassen
  • Ausreisemöglichkeiten bestehen von Samstag 0:00 Uhr bis kommenden Mittwoch nur mit einem negativen Coronatest, der nicht älter als 72 Stunden ist. 
  • Ohne negativem Test ist ein Verlassen der Gemeindegrenzen von Mayrhofen für die GemeindebürgerInnen nicht möglich. 
  • An von der Gemeinde definierten öffentlichen Orten besteht FFP2-Maskenpflicht
  • Schulen und Kindergärten bleiben bis einschließlich nächsten Mittwoch, 3. März, geschlossen
  • Umstellung auf Distance Learning
  • Handel wird bis auf die Grundversorgung von Samstag bis einschließlich Mittwoch, 3. März geschlossen
  • Auch alle Gottesdienste finden in Mayrhofen in dieser Zeit per Video und nicht mit persönlicher Anwesenheit in der Kirche statt.

Ab morgen steht in der Sportsclinic in Mayrhofen eine PCR-Testmöglichkeit zur Verfügung, weitere Testmöglichkeiten werden ab Freitag zur Verfügung stehen.

Grund für die Quarantäneverordnung ist das Auftreten eines Clusters in einer Bildungseinrichtung. Es besteht der Verdacht, dass es sich dabei um Infektionen mit der südafrikanischen Virusmutation handelt.
Originalton Elmar Rizzoli zu den Maßnahmen für Mayrhofen und den Bezirk Schwaz

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