Obervellach
Die Gemeindebürger kämpfen für Ortsgebietsfeststellung

Ohne die Begleitung der Eltern stehen die Kinder oftmals bis zu zehn Minuten am Straßenrand, bis sie sich getrauen die B106 zu überqueren.  | Foto: Edith Lesnik
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  • Ohne die Begleitung der Eltern stehen die Kinder oftmals bis zu zehn Minuten am Straßenrand, bis sie sich getrauen die B106 zu überqueren.
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MIT VIDEO. Die Bevölkerung der Marktgemeinde Obervellach leidet seit mehreren Jahren unter dem erheblichen Verkehrsaufkommen an der B106. Die Belastung durch Verkehrslärm und Erschütterungen in den Wohnhäusern nehmen immense Ausmaße an.

OBERVELLACH. "Warum macht die Gemeinde nichts, wir haben schon so oft auf die Probleme hingewiesen, doch es passiert nichts. Wir können in der Nacht schlecht schlafen und am Tag denken wir aufgrund der Erschütterungen an ein Erdbeben", klagt eine Anrainerin. Doch die Gemeinde war in den letzten Jahren nicht untätig.

Erfolglose Bemühungen 

Die Marktgemeinde Obervellach hat in jüngster Vergangenheit mehrmals auf verschiedenen Wegen versucht, Lösungen für die Situation an der B106 zu erwirken. "Leider kehren die zuständigen Behörden die vorgebrachten Bedenken und Lösungsvorschläge unter den Tisch", sagt Angelika Staats, Gemeinderätin der Frauenliste E20. Durch Fotos und Videos dokumentiert Edith Lesnik, Mitglied der Frauenliste E20, laufend die haltlose Situation. Beide Frauen haben bereits im Dezember 2022 eine umfassende Studie über die Gefahrenzonen an der B106 im Bereich von Obervellach präsentiert.

Antrag auf Ortsgebietsfeststellung

Die zuständigen Behörden haben darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Umfahrungsstraße handelt und angemerkt, dass eigentlich alles seine Richtigkeit hat. Im Mai letzten Jahres hat die Marktgemeinde Obervellach auf Initiative von Staats und Lesnik einen Antrag auf Ortsgebietsfeststellung gestellt, da nun die vor 70 Jahren errichtete Umfahrungsstraße durch intensive Bebauungen an beiden Straßenseiten durch das Ortsgebiet führt.

Zwei Ansuchen wurden abgelehnt

Nach mehreren Monaten hat der Verkehrssachverständige des Landes das Ansuchen auf Ortsgebietsfeststellung mit der Begründung, dass die Situation nicht dem StVO § 53/17a/b entspricht, abgelehnt. Nach neuerlicher Überprüfung der Gegebenheiten durch den Landschaftsplaner Jan Staats konnten die Argumentationen der Behörde widerlegt werden. Dieses Gegengutachten wurde abermals durch die Marktgemeinde Obervellach der zuständigen Verkehrsbehörde übermittelt. Nach ein paar Monaten, nachdem die Gemeinde bei der Behörde urgiert hat, kam eine weitere Absage. "Ich habe leider den Eindruck, dass die zuständigen Mitarbeiter bei der Behörde die Anliegen der Marktgemeinde Obervellach nicht Ernst nehmen. Es hat sich gezeigt, dass unsere Entgegnungen ungenau gelesen beziehungsweise anscheinend nicht überprüft wurden", meint Jan Staats.

Kein Zebrastreifen

Vor Schulbeginn sowie mittags nach der Schule laufen die Schüler über die Straße, es gibt keinen Zebrastreifen. In der Früh sind die Eltern noch dabei, doch um die Mittagszeit ist das oft nicht möglich. Ohne die Begleitung der Eltern stehen die Kinder oftmals bis zu zehn Minuten am Straßenrand, bis sie sich getrauen die B106 zu überqueren. 

Ohne die Begleitung der Eltern stehen die Kinder oftmals bis zu zehn Minuten am Straßenrand, bis sie sich getrauen die B106 zu überqueren.  | Foto: Edith Lesnik
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Kreuzungsbreich BILLA – Spar

Auf einer Strecke von ungefähr zwei Kilometer, zwischen der Tankstelle Wulz und Räuflach/Raufen, gibt es an einigen Stellen entlang dieser Straße eine 60-er und nach der Einfahrt zur Schule eine 80-er Beschränkung. Nicht nur Kinder überqueren an einigen gefährlichen Stellen die B106, sondern auch Erwachsene und vor allem viele ältere Menschen. Auch auf diesem Teil der Strecke gibt es keine Fußgängerübergänge. Wie in dem Video ersichtlich ist, müssen Fußgänger auf diesem Steckenteil zwei Fahrstreifen und eine Abbiegespur überqueren, wenn sie zu den Lebensmittelgeschäften wollen. 

Statement von BH

Bezirkshauptmann- Stellvertreter Markus Lerch spricht mit MeinBezirk über den gestellten Antrag: "Wir haben den Antrag bekommen und in weiterer Folge einem verkehrstechnischen Sachverständigen zur entsprechenden Beurteilung übermittelt. Von dem aus haben wir ein Gutachten zurück bekommen, das die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, weshalb wir den Antrag nicht positiv bearbeiten konnten. Von einem Ortsgebiet im Sinne der StVO § 53 ist die Bebauung ausschlaggebend, die Bebauung beziehungsweise die Zu -und Abfahrten, die direkt an die B106 grenzen. In diesen Bereichen haben wir aber überall ein Gemeindestraßennetz, das teilweise parallel zur B106 vorbei läuft. Die Einwohner finden über diese Gemeindestraße und müssen die B106b nicht queren". 

"Vorraussetzungen nicht vorliegend"

Die Vorraussetzungen für einen positiven Antrag liegen laut Lerch nicht vor: "Es müssen auf einer Streckenlänge von mindestens 250 Meter bebaute Bauwerke aneinander grenzen und die müssen jeweils in die Bundesstraße einmünden, der Abstand zwischen den Häusern darf maximal 50 Meter betragen und es müssen mindestens zehn solche Häuser nebeneinander liegen. Ich muss als Anrainer nicht über die B106 fahren, sondern es gibt ein niederrangiges Gemeindestraßennetz, hier hab ich die Möglichkeiten weiter zu fahren. Die B106 ist nicht tangiert, folglich ist es für einen Autofahrer auf der B106 kein Ortsgebiet optisch erkennbar, deswegen scheitert der Antrag".

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