Bezirk Spittal
Feuerverbotsverordnung in Kraft
Ab sofort: Die Bezirkshauptmannschaft Spittal spricht aufgrund der Trockenheit ein Feueranzünd- und Rauchverbot im Wald und in dessen Gefährdungsbereich aus. Strafen drohen!
BEZIRK SPITTAL. Die herrschenden Witterungsverhältnisse – insbesondere die Trockenheit – begünstigen die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden im Bezirk. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Spittal eine Verordnung erlassen, die jegliches Feueranzünden
sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) bis auf weiteres verbietet.
Verbot gilt im gesamten Bezirk
Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk Spittal an der Drau. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 17 Forstgesetz 1975.
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