Mieter in Konflikt mit Genossenschaft

In dieser Wohnanlage wurden - wie auch in anderen - die Mieten von der ESG drastisch angehoben | Foto: willhaben
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BEZIRK (ven). Mieter von Wohnungen der Eisenbahner Siedlungsgesellschaft (ESG) im Bezirk Spittal sind erbost über drastische Mieterhöhungen. Die Gemeinden sind machtlos, die Bewohner können bezahlen oder ausziehen. Der Grund: Die ESG muss Wohnbauförderungsdarlehen zurückzahlen und wälzt die Kosten auf die Mieter ab.

Mieter wehren sich

Bewohner Karl-Heinz Proprenter hat sich mit der Arbeiterkammer in Verbindung gesetzt. "Wir haben auch die ESG informiert, dass wir die Mieten zwar einzahlen werden, allerdings mit Vorbehalt. Beim Land Kärnten sind wir damals abgeblitzt, keiner hat uns helfen können", so der Spittaler. Seine Miete ist von 489 Euro im Dezember 2013 auf 792 Euro im Jänner 2015 angestiegen. Von 22 Wohnungen befindet sich rund ein Drittel bereits in Eigentum, der Rest wird vermietet.

Kein Antrag beim Land

Ähnliche Fälle gab es bereits in St. Veit, Villach und Feldkirchen. "Man hätte beim Land um Streckung des Darlehens ansuchen können, die ESG hat dies als einzige Gesellschaft nicht getan", erklärt der Spittaler Wohnungsreferent und Vizebürgermeister Peter Neuwirth. 2003 sei die Gemeinnützigkeit der ESG aufgehoben worden, "der Verkauf war eine fürchterliche Entscheidung. Wir haben im Gemeinderat auch eine Petition beschlossen, um die Mieterhöhungen zu bremsen", so Leiter der Immobilienabteiltung Gerhard Klocker. Neuwirth: "Die ESG handelt rein privatwirtschaftlich. Man könnte nun den Verdacht hegen, dass die Gesellschaft die Immobilien verkaufen möchte."

Gemeinde ist machtlos

Seitens der Gemeinde habe man keine rechtliche Handhabe. Für insgesamt 290 Wohnungen hat sie das Vergaberecht. "Wir haben aber keinerlei Einfluss auf den Zustand, die Miethöhe oder die Betriebskosten", so Klocker. Sie sei aber erste Anlaufstelle. "Die Leute kommen zu uns, aber wir können nichts machen. Wenn sich die Situation weiter verschlechtert, muss man darüber nachdenken, ob wir das Vergaberecht nicht aufgeben", so Neuwirth. "Rechtlich erscheint die Handlungsweise für die ESG in Ordnung, menschlich und sozial liegt dies aber weit daneben", so Klocker.

ESG: "Vorteil für Käufer"

Buwog-ESG-Pressesprecher Thomas Brey erklärt folgend: "Derzeit sind in dieser konkreten Wohnanlage nur mehr acht Wohnungen vermietet, eine ist zu haben. Es gab den Wunsch vieler Mieter, die Wohnungen zu kaufen. Deshalb haben wir in diesem bestimmten Fall die Verlängerung der Rückzahlung nicht beantragt." Die Käufer könnten die Rückzahlung übernehmen und somit 25 Prozent weniger Aufwand haben. Wenn eine Verlängerung beantragt würde, ginge dies nicht mehr. "Man muss also abwägen. Die Mieten bewegen sich außerdem noch im ortsüblichen Rahmen."

AK: "Das ist nicht korrekt"

AK-Konsumentenschützer Michael Tschamer entgegnet: "Der Mieter hat auch nach dem Kauf die Möglichkeit den auf seine Wohnung entfallenden Anteil vom Landesdarlehen begünstigt zurückzuzahlen. Der Betrag zum Stichtag, an dem ich den Antrag stelle, ist immer derselbe, egal, ob ich 20 oder 25 Jahre zurückzahle." Er empfiehlt den betroffenen Mietern, die rechtlich vorgeschriebene Miete voll zu bezahlen, mittels eines Schreibens (Musterbrief gibt es auf der AK-Website) aber Vorbehalt anzumelden. "Damit man im besten Fall nach den vom Land angestrebten Prozessen die Mieterhöhung rückerstattet bekommt."

Musterbrief für Betroffene

Den Musterbrief für betroffene Mieter der ESG-Wohnungen findet man auf der Website kaernten.arbeiterkammer.at unter dem Menüpunkt Konsumentenschutz > Bauen & Wohnen > Miete > Preisexplosion bei Mieten bei ESG und BUWOG.

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