Oberkärnten
Mund-Nasen-Schutz wird ausgeweitet
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Abstand von einem Meter ist ab 1. August 2020 im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie am Wochenende am Gmündner Kunsthandwerksmarkt verpflichtend.
HEILIGENBLUT, GMÜND. Um eine Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern, hat die Bezirkshauptmannschaft Spittal zwei neue Verordnungen erlassen. So wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt bis auf Widerruf in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr an folgenden Orten:
- Ausstellungsbereich auf der Passhöhe Hochtor
- Wilhelm-Swarovski-Beobachtungswarte
- Ausstellungsbereiche im Besucherzentrum
- Aussichtsplattform Kaiser-Franz-Josefs-Höhe
- sämtlichen befestigten Wegen, Straßen und Parkflächen ab der Ausfahrt der letzten Galerie der Großglockner Hochalpenstraße/Gletscherstraße.
- Zudem ist der Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, einzuhalten.
Mit Mund-Nasen-Schutz am Kunsthandwerksmarkt
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch am Gmündner Kunsthandwerksmarkt (01. bis 02. August) verpflichtend. Dies gilt an beiden Tagen in der Zeit von 8 bis 24 Uhr an folgenden Orten: Hauptplatz, Kirchgasse, Hintere Gasse sowie auf der südlichen Zufahrtsstraße von Gries ab der Lieserbrücke. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS gilt nicht für das Betreten des Kundenbereichs des Gastgewerbes, von Beherbergungsbetrieben sowie sonstiger Betriebsstätten.
Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in beiden Verordnungen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
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