Gemeindevorschauen 2023
Das hat die Künstlerstadt so geplant
Auch 2023 wird es von den Spittaler Gemeinden Gemeindeausblicke geben. Den Anfang macht Gmünd.
GMÜND. Die Woche Spittal hat bei Bürgermeister Josef Jury nachgefragt, was die Künstlerstadt im neuen Jahr geplant hat.
Familien- und Kindergeld
Vorfreudig darf Josef Jury verkünden: "Ab 1. Jänner 2023 gibt es das Gmündner Familien- und Kindergeld. Für jedes Neugeborene, welches wohnhaft in der Stadtgemeinde Gmünd ist, gibt es 150 Euro. Doch das ist nicht alles: Diese 150 Euro werden in Form von Gmündner Gutscheinen überreicht, welche in 44 heimischen Betrieben eingelöst werden können. Somit ist auch die regionale Wertschöpfung gegeben!" Für Jury ist es wichtig, den Familien eine finanzielle Unterstützung in Zeiten der Teuerungen bieten zu können. Außerdem können so regionale Unternehmen gestärkt werden und die Kaufkraft bleibt in der Region.
Ab Sommer wird geradelt
Im Frühjahr wir der Radweg zwischen Gmünd und Eisentratten fertiggestellt. "Ab Sommer werden wir dann hier radeln können", freut sich der Bürgermeister. Dazu waren Investitionen im Bereich der Absicherungen notwendig. Ein Stahlzaun als Geländer sorgt für Sicherheit der Radwegbenützer. Das ist aber nicht das einzige Projekt, welches für Touristen und Einheimische ein Wohlfühlfaktor sein wird.
Stadtstrand
2023 wird der Gmündner Traum vom Stadtstrand in die Tat umgesetzt. "Im Zuge des Hochwasserschutzes an der Malta wollen wir einen Stadtstrand errichten, welcher begehbar und erlebbar ist." Von der Stadt zum Strand quasi: Diese Verbindung zwischen der Künstlerstadt und dem Fluss will Josef Jury so attraktiv wie nur möglich gestalten. Die Planung ist schon im vollen Gange, es ist realistisch, dass die Bauarbeiten schon im Herbst 2023 #%starten.
Mietzinsanpassung
Der Gemeinderat hat kürzlich beschlossen, dass es aufgrund der im Jahr 2022 drei mal erfolgten Anhebung des Kategoriemietzinses eine Aussetzung der Erhöhung vom November 2022 gibt. Damit wurde vom Gemeinderat für die Bewohner in den Gemeindewohnungen festgelegt, dass die Erhöhungen des Jahr 2022 nicht in vollem Umfang weitergegeben werden und somit die Mehrbelastung auf ein verträgliches Maß beschränkt wird.
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