Expertentipps rund ums Erben am 8. Oktober in Spittal
Seit dem 1. Jänner 2017 gilt das neue Erbrecht. Mittlerweile liegen bereits umfassende Erfahrungen im Umgang mit den neuen Bestimmungen und erste höchstgerichtliche Entscheidungen zu Zweifelsfragen vor. Deshalb informieren die Kärntner Rechtsanwälte in Kooperation mit den Kärntner Raiffeisenbanken sowie der WOCHE Kärnten in allen Bezirkshauptstädten, darüber worauf es beim Erben, Vererben und Schenken besonders ankommt.
Erleichterungen für Erben
Drei Experten werden in der Wirtschaftskammer Bezirksstelle Spittal, am 8. Oktober informieren. Wie Rechtsanwältin Dr. Silvia Anderwald: „Eine große Erleichterung gibt es für Erben im Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil kann bis zu fünf bzw. sogar bis zu zehn Jahre gestundet werden.“ Viele Klarstellungen bei der Berechnung des Pflichtteils gibt es auch, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte überschrieben wurden. „Bislang war eine Berechnung hier sehr kompliziert“, so Anderwald. Eine weitere Neuerung ist auch das Pflegevermächtnis, denn erstmals ist es möglich, Pflegeleistungen, die noch nicht entlohnt wurden, aus der Erbmasse geltend zu machen.
Testament wichtiger denn je
Rechtsanwalt Mag. Gernot Götz, der ebenso bei der Roadshow in Spittal als Experte auf der Bühne steht, rät jedem dazu, ein Testament zu verfassen, denn: „Die Familienstrukturen sind heute vielschichtiger als noch vor 20 Jahren. Je komplizierter diese Strukturen, desto mehr Klarheit braucht es bei der Vermögensnachfolge.“ Diese schaffe ein Testament. Rechtsanwalt Mag. Gustav Hannes Ortner , der dritte Experte bei der Roadshow, erläutert: „Das Original-Testament sollte außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahrt und unbedingt – und das wissen die wenigsten – registriert werden.“ So stelle man sicher, dass es auch tatsächlich aufgefunden werde. Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte sind derzeit genau 107.104 Testamente registriert – für ganz Österreich. Nur ein Bruchteil aller Testamente ist somit eingetragen.
Testamente anpassen
Besonders betroffen von den gesetzlichen Neuerungen seien laut Ortner aber vor allem jene, die schon vor dem Jahr 2017 ein Testament verfasst haben: „Es sollte hinsichtlich der neuen Gesetzeslage überprüft und bei Bedarf angepasst werden.“ Vor allem bei größeren Vermögenswerten und Unternehmen sei dies unbedingt zu empfehlen. Vor dem Hintergrund neuer gerichtlicher Entscheidungen ist auch ratsam sorgfältig zu prüfen, ob das Testament in der Vergangenheit wohl wirksam errichtet wurde und die gewünschten Rechtsfolgen auch eintreten können.
Beratung zahlt sich aus
Sich zum Thema Vermögensnachfolge individuell beraten zu lassen, legen die Juristen jedem ans Herz. In Kärnten gibt es insgesamt 265 eingetragene Rechtsanwälte, die für Rechtsberatungen zum Thema Erbrecht sowie für das Verfassen von maßgeschneiderten und wasserfesten Schenkungs- und Übergabsverträgen zur Verfügung stehen.
„Wir beraten jeden individuell und können zudem unsere Erfahrungen aus dem Gerichtssaal einbringen“, informiert Rechtsanwalt Gernot Götz.
Die Roadshow-Termine
- Völkermarkt: Mittwoch, 3. Oktober, 18 Uhr, Festsaal Stift Eberndorf (Kirchplatz 1, Eberndorf)
- Spittal: Montag, 8. Oktober, 18 Uhr, Wirtschaftskammer-Bezirksstelle (Bismarckstraße 14-16)
- Feldkirchen: Dienstag, 9. Oktober, 18 Uhr, Stadtsaal Feldkirchen (Hauptplatz 12)
- Hermagor: Montag, 15. Oktober, 18 Uhr, Wirtschaftskammer-Bezirksstelle (Eggerstraße 9)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Verbindliche Anmeldung (Platz begrenzt):
www.raiffeisen.at/ktn/erben2018
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.