Rennweg
Insolvenz-Verfahren von Holzbau-Betrieb rückwirkend aufgehoben
Über das Holzbau-Unternehmen Wiesflecker GmbH wurde zu Unrecht ein Insolvenz-Verfahren eröffnet. Zu diesem Entschluss kam das Oberlandesgericht Graz.
RENNWEG. Zu Unrecht wurde über das Holzbau-Unternehmen Wiesflecker GmbH in Rennweg am 15. Oktober am Landesgericht Klagenfurt ein Insolvenz-Verfahren eröffnet. Das Unternehmen konnte den Eröffnungsbeschluss beim Oberlandesgericht in Graz mittels Rekurses erfolgreich bekämpfen: Das Oberlandesgericht änderte den Beschluss dahin ab, dass das Konkursverfahren über die Holzbau Wiesflecker GmbH rückwirkend nicht eröffnet wird.
Rechtskräftiger Entscheid
Der Entscheid ist rechtskräftig, die Wirkungen der Konkurseröffnung sind damit rückwirkend beendet. In seiner Entscheidung stellte das Oberlandesgericht darüber hinaus fest, dass die Firma Holzbau Wiesflecker GmbH weder zahlungsunfähig noch überschuldet ist. Das Unternehmen ist uneingeschränkt handlungs- und geschäftsfähig.
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