Kein Silvester ohne Feuerwerk

So ein Feuerwerksspektakel  wird meist öffentlich veranstaltet | Foto: Sommeregger
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  • So ein Feuerwerksspektakel wird meist öffentlich veranstaltet
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BEZIRK. Zu den beliebtesten Silvester-Traditionen gehört, entweder das Feuerwerk zu bestaunen oder selbst Knaller und Raketen zu zünden. Der Spittaler Pyrotechniker Klaus Sommeregger gibt Tipps, was alles zu beachten ist.

Nur im Fachhandel

So sollten die Produkte aus Sicherheitsgründen ausschließlich im Fachhandel erworben werden, also in Bau-, Supermärkten oder Drogerien. Es ist darauf zu achten, dass die Artikel eine „CE“ Kennzeichnung haben, also einer "harmonisierten" europäischen Norm  entsprechen. Je nachdem, ob von einem pyrotechnischen Artikel keine, nur eine geringe bis mittlere oder eine große Gefahr ausgeht, werden diese Gegenstände innerhalb ihrer Gruppe bestimmten Kategorien zugeordnet. Feuerwerkskörper gehören den Kategorien F1 bis F4 an. Artikel der beiden letzten Kategorien F3 und F4 dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie über eine einschlägige Fachkenntnisse nachweisen können oder über eine behördliche Bewilligung verfügen.

Verbundfeuerwerk im Trend

Produkte die Verbundfeuerwerke liegen voll im Trend – diese sind einfach zu bedienen, bei Einhaltung der Anleitung relativ sicher und bereits fertige Kunstwerke. Daher verdrängen die Verbundfeuerwerke die Raketen immer mehr, was auch die Umweltverschmutzung erheblich reduziert und auch für den Anwender wesentlich sicherer ist. Verbundfeuerwerk ist verbundenes Feuerwerk, das meist aus mehreren miteinander verbundenen Feuerwerk-Batterien besteht. Einmal gezündet, kann der Benutzer dem weiteren Feuerwerks-Spektakel in aller Ruhe zusehen.

Wo ist Abbrennen erlaubt?

Es gibt generelle Verbote im Ortsgebiet sowie im Bereich von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Flughäfen, Bahngelände, Straßenanlagen, Überlandleitungen, Naturschutzgebieten und Stallungen, Tierheimen, Tiergärten sowie in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen  (wie insbesondere Tankstellen), sowie in der Nähe größerer Menschenansammlungen. Für den Privatgrund  kann der Bürgermeister  Ausnahmen verfügen. Deshalb sollte man vor dem Zündeln unbedingt vorher bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen.

Außerhalb des Ortsgebietes ist unter Beachtung der generellen Verbote das Abbrennen erlaubt. Die Zustimmung des Grundstücksbesitzers, wo das Abbrennen erfolgen soll, ist unbedingt erforderlich. Ein eventuelles Verbot wegen Waldbrandgefahr „Waldbrandverordnung“ ist zu beachten.

Zuschauen statt selbst ballern

Die Bedienungsanleitung genau lesen, rät Sommeregger weiter. Die angegebenen Sicherheitsabstände sind Mindestabstände, also: Lieber zehn bis 15 Meter hinzurechnen.
Generell sollte wegen der Lärmentwicklung Rücksicht auf Mitmenschen, Umwelt und Tiere genommen werden. Deshalb schlägt der Fachmann vor: Lieber ein Großfeuerwerk, zum Beispiel im Strandbad Millstatt, aufsuchen als selbst für viel Geld  drauflos zu ballern.
Wer noch Fragen hat, sollte sich an die Bezirkshauptmannschaft (Abteilungen Sicherheit sowie Umweltschutz) wenden.

Knallerei vor dem Aus?

Außerdem: So wie sich die Gesetzeslage entwickelt, kann man davon ausgehen dass in absehbarer Zeit in Kärnten Feuerwerke verboten sein werden (siehe aktuelle Novelle des Naturschutzgesetztes). Disziplinlosigkeit wird den Vorgang nur noch beschleunigen.

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