Pflege- und Betreuungscheck
Die Hilfe zu Hause wird klar bevorzugt

- Florian Krumböck, Christiane Teschl-Hofmeister und Doris Schmidl (alle ÖVP) sind von dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2025 begeistert.
- Foto: VP Bezirk St.Pölten
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Im Bezirk St. Pölten wird der Pflegedienst und die Betreuung weiterhin eindeutig priorisiert, wenn sie im eigenen Heim stattfinden.
BEZIRK ST. PÖLTEN. Seit Jänner 2025 können Niederösterreicherinnen und Niederösterreich wieder den "NÖ Pflege- und Betreuungscheck" beantragen. Diese Dienstleistung wird besonders im Bezirk St. Pölten gerne angenommen. Die Zahlen sprechen für sich: bereits über 21.000 Anträge wurden heuer in der ersten Jahreshälfte zum "NÖ Pflege- und Betreuungscheck" eingereicht.

- Die Pflegearbeit ist ein wichtiger Teil der Gesellschaft und wird oft nicht ausreichend wertgeschätzt.
- Foto: Canva
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Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und die Landtagsabgeordneten Doris Schmidl und Florian Krumböck (alle ÖVP) zeigen sich von dem Angebot und auch von der Nachfrage recht begeistert. Teschl-Hofmeiester erwähnt, dass auch die Nachfrage der sozialen Alltagsbegleitung immer weiter steigt, was dabei hilft, die Eigenständigkeit zu bewahren. Schmidl lobt das Land Niederösterreich für diese Initiative und meint, dass es wichtig wäre, Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu betreuen.
Nah am echten Bedarf
"Ob mobile Dienste, Therapien oder Alltagshilfen - die Menschen vor Ort wissen selbst am besten, was sie brauchen. Dieses Angebot ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung und ein wichtiger Schritt.", ergänzt Florian Krumbück, der neben seiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter auch als Bezirksobmann des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB), der Arbeitnehmerorganisation der Volkspartei, aktiv ist.

- Manche Pflegefälle können nicht in den eigenen vier Wänden versorgt werden.
- Foto: Neumayr
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Bezugsberechtigt sind nur Personen, die mindestens in der Pflegestufe drei, sowie Menschen mit Demenz ab Pflegestufe eins oder zwei und auch Kinder und Jugendliche ab der Pflegestufe eins.
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